- Geschrieben von Hanna Hillnhütter

Im Rahmen des Mobilitätspakets kommt es im Februar 2022 zu einigen Änderungen für Kraftfahrer und Kurier-Express-Paket-Dienste (KEP-Dienste).
Durch eine neue Richtlinie möchte die EU-Kommission Scheinselbstständigkeit bei Plattformarbeit verhindern.
Die Novelle des VerpackG sorgt für diverse Anpassungen. Für Logistiker und Händler besonders wichtig: Die Änderungen im Bereich Fulfillment. Eingeführt wird eine Prüfpflicht, aber auch die Zuständigkeiten ändern sich.
Organisationen aus der Straßen-, Luft- und Seetransportbranche fordern angesichts der Omikron-Virusvariante, dass Grenzen ohne übermäßig restriktive Reisebestimmungen überquert werden müssten, um Lieferketten in Gang zu halten.
Polizei und Verbraucherzentralen warnen aktuell vor Smishing-Attacken: Falsche SMS-Benachrichtigung zur Sendungsverfolgung enthalten Software, mit der unwissentlich Tausende weitere Nachrichten abgesetzt werden.
Am 24. November präsentierte die Ampelregierung ihren Koalitionsvertrag. Dieser enthält auch für Logistik, Transport, Verkehr und KEP-Branche einige relevante Aspekte – ein Überblick über Inhalte und Reaktionen.