- Geschrieben von Corinna Flemming

Umweltschützer setzen sich für ein Tempolimit von 30 km/h flächendeckend in deutschen Städten ein. Auch die Städte selber stehen hinter der Idee, das Verkehrsministerium ist allerdings nicht überzeugt.
Da kann ein Unternehmen sich noch so nachhaltig präsentieren, in der Lieferkette hapert es meist, was wiederum gerne verschwiegen wird. Seit gestern gilt das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
Die Deutsche Post musste jetzt eine Schlappe vor Gericht einstecken. Dabei ging es um die kurze Gültigkeit der mobilen Briefmarke von nur 14 Tagen. Das Landgericht Köln sah dies als unzulässig an.
Dass Paketdienste die eine oder andere Sendung verlieren, ist leider keine Seltenheit. Viele Kunden nehmen den Kampf um Schadensersatz allerdings erst gar nicht auf. Nicht so im aktuellen Fall. Hier hat ein Versender erfolgreich die DHL verklagt.
Alles hat seine Vor- und Nachteile: Viele Bestellungen bedeuten zunächst erst einmal viel Umsatz. Aber ab einer gewissen Schwelle kommen sowohl Händler als auch Transportdienstleister an ihre Grenzen, da sind Personalengpässe und Wetterkapriolen noch nicht mitgerechnet.
Die hohen Preise an der Zapfsäule sorgen schon länger für Kritik. Dabei kam der Verdacht auf, dass diese Preise nicht mit rechten Dingen zugehen. Allerdings konnte eine Untersuchung des Bundeskartellamtes keine Hinweise auf Preisabsprachen feststellen.