- Geschrieben von Yvonne Bachmann

Transportunternehmer haben das sog. Fahrpersonalgesetz (kurz: FpersG) zu beachten, welches sie unter anderem zur Speicherung und Aufbewahrung der Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts- und Pausenzeiten verpflichtet. Verlangen die Behörden die Herausgabe dieser Daten, gelten sehr strenge Maßstäbe. Unternehmer können sich nicht damit „herausreden“, die Daten nicht mehr in Besitz zu haben.