- Geschrieben von Yvonne Bachmann

Unternehmen die Fahrzeuge für ihre Dienstleistungen einsetzen, führen regelmäßig ein Fahrtenbuch, welches unter anderem zur Vorlage beim Finanzamt dient. Dokumentieren soll das Fahrtenbuch insbesondere Abfahrtsort und –zeit, die mit einem Fahrzeug zurückgelegten Fahrkilometer, sowie den Anlass der Fahrt. Bei Verkehrsverstößen darf die Straßenverkehrsbehörde zwar eine Pflicht zum Führen eines Fahrtenbuches auferlegen, jedoch nicht unbegrenzt.