Kategorie: Recht

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Nur mit einer schnellen Lieferung kann der Online-Handel dem stationären Handel das Wasser reichen. Ist die im Online-Shop beworbene Ware entgegen der Erwartung des Verbrauchers zum angekündigten Zeitpunkt nicht beim Kunden eingetroffen, macht dies nicht nur den Kunden unzufrieden, sondern kann auch den Mitbewerber auf den Plan rufen. Nur mit einer reibungslosen Logistik kann eine fristgerechte Lieferung erreicht werden.

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Die Beförderung unfreier Sendungen lassen sich die meisten Transportunternehmen fürstlich durch ein Strafporto bezahlen. Gerade deshalb sind Händler verunsichert, ob sie die Sendungen annehmen müssen und wer letztendlich die Kosten dafür zu tragen hat. Wir erklären, wie die Rechtslage ist.

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Üben Kunden ihr gesetzliches Widerrufsrecht aus, ist das ihr gutes Recht. Werden die gekauften Artikel aber über die notwendige Prüfung hinaus benutzt oder gar beschädigt und können dann nicht wieder als Neuware verkauft werden, stellt sich vielen Unternehmern die Frage nach dem Wertersatz. So schulen Sie Ihre Logistik zum geltenden Recht.

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Dass der Gesetzgeber für online bestellte Ware ein – von Verbrauchern gerne genutztes - Widerrufsrecht vorgesehen hat, ist jedem bekannt. Besonders für den Logistikbereich ist jedoch eine genaue Kenntnis der Widerrufsregelungen unablässig, damit bei Erhalt der Rücksendungen richtig reagiert werden kann. In diesem Beitrag erläutern wir Form und Frist des Widerrufs

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Bei Online-Shops mit größerem Bedarf an Lagerfläche befindet sich der Haupt- bzw. Verwaltungssitz meist nicht am Ort des Versandlagers. An welche Adresse sollen Kunden also die bestellte Ware im Widerrufsfall zurücksenden? Wie so oft will der Gesetzgeber einen anderen Weg einschlagen als die Praxis.

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Immer wieder sind erhöhte Portokosten der Deutschen Post Gegenstand von Beschwerden. Auch ein Verein, dessen Mitglieder Postdienstleistungen erbringen, wendete sich gegen zu hohe Entgelte für die Postdienstleistungen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht drang der Verein gestern mit seinem Anliegen durch.