- Geschrieben von Yvonne Bachmann
Um auch bei Abwesenheit Pakete empfangen zu können, kann der Kunde dem Paketdienstleister eine entsprechende Abstellgenehmigung erteilen, die vielfach auch als sog. „Garagenvertrag“ bezeichnet wird. Dies ist unkompliziert und auch für Berufstätige eine gute Alternative. Doch kommt es zu einem Verlust oder Schaden, sollten alle Beteiligten ihre Rechte genau kennen.