Die US-Luftbehörde hat die ersten offiziellen Regelungen für die kommerzielle Nutzung von Drohnen herausgegeben. Wer nicht gerade Forschung betreiben oder Menschen retten möchte, hat schlechte Karten – wer seine Drohne aus den Augen verliert, auch.

Drohnenlieferung

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Das Department of Transportation (DoT) und die US-Luftfahrtbehörde (FAA) haben erstmals bindende Regeln für die kommerzielle Drohnennutzung veröffentlicht. Offiziell heißt das Papier „The Small Unmanned Aircraft Regulations (Part 107)“. Jubel und Aufbruchstimmung werden bei Amazon, Google, Walmart und Co. aber wohl nicht aufkommen, denn der Traum von der Lieferdrohnen-Flotte ist mit den neuen Regularien wohl vorerst ausgeträumt.

Schön in Sichtweite bleiben

Abgesehen von Forschung und Rettungseinsätzen ist nämlich kaum ein Drohneneinsatz vorgesehen bzw. schlicht nicht praktikabel. Betroffen sind alle Drohnen bis 55 Pfund (25 kg). Etwa genau so viel wiegen Amazons aktuelle Lieferdrohnen. Die maximale Geschwindigkeit beträgt 100 Meilen pro Stunde (etwa 161 km/h) und sie dürfen maximal in einer Höhe von 400 Fuß (etwa 122 m) fliegen. Darüber hinaus gilt ein Nachtflugverbot, die Drohnen dürfen frühestens 30 Minuten vor Sonnenaufgang und spätestens 30 Minuten nach Sonnenuntergang unterwegs sein.

Das wäre prinzipiell für große Händler alles noch irgendwie händelbar. Doch die erste größere Schwierigkeit ist das Verbot, über „ungeschützte Leute“ zu fliegen, was letztlich auch den Flug über Privathäuser und Grundstücke ausschließt. Außerdem, und das ist wohl das Wichtigste: Jede Drohne muss sich ständig in der Sichtlinie des Piloten (der ein Zertifikat der Luftfahrtbehörde braucht) befinden und er muss sie ohne Hilfsmittel wie Ferngläser sehen können. Von einer Lieferung vom Warenlager bis zur gegenüberliegenden Straßenseite hat Amazon allerdings herzlich wenig. Die Lieferflotte, welche die komplette USA abdeckt, ist damit vorerst vom Tisch, auch wenn der US-Senat erst im März davon ausging, dass die kommerzielle Lieferung mit Drohnen ab 2018 möglich sein wird.

Unternehmen sollen zwar die Möglichkeit bekommen, sich Sondergenehmigungen zu holen, doch wie diese gestaltet sind und was sie ermöglichen, steht noch nicht fest. Dass sie das Gesetz komplett aushebeln, ist eher unwahrscheinlich. Bereits im August tritt das Gesetz in Kraft. Privatpersonen, die hobbymäßig mit einer Drohne herumfliegen, sind davon übrigens nicht betroffen. Auch in Deutschland wird der Ruf nach einem entsprechenden Gesetz immer lauter, denn auch bei uns nimmt der unregulierte Drohnenverkehr zu. Das führt immer wieder zu Gefahrensituationen.

 

/ Geschrieben von Christoph Pech




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