Wenn es nach dem US-Senat geht, soll ab 2018 eine kommerzielle Auslieferung mithilfe von Drohnen möglich sein. Bis dahin soll die Flugsicherheitsbehörde FAA insbesondere im Bereich Sicherheit verstärkt forschen, um diese erfolgreich zu gewährleisten.

Drohne mit Paket

© Mopic - Fotolia.com

Es tut sich was im Bereich kommerzielle Nutzung von Lieferdrohnen: Der US-Senat hat laut Berichten von Heise Online beschlossen, dass eine kommerzielle Nutzung in den USA ab 2018 möglich sein soll. Der Beschluss wurde im zuständigen Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Verkehr getätigt. Dabei sollen Senatoren von den beiden US-Parteien ihre Zustimmung gegeben haben.

Um den Faktor Sicherheit bestmöglich zu gewährleisten, hat der Ausschuss gleichzeitig ein Arbeitsprogramm der Flugsicherheitsbehörde FAA für die beiden kommenden Jahre bestätigt. Weiterhin sollen Sicherheitsstandards garantiert werden, indem Drohnenpiloten einen Wissenstest ablegen müssen.

Drohnen: Bundesrecht soll weitestgehend gelten

Zusätzlich erhält die FAA die Möglichkeit, neue Gebühren einführen zu dürfen. Diese wiederum sollen dafür verwendet werden, um ein System zu entwickeln, dass Drohnen im Luftraum erkennt. Auch ein „Pilotprogramm für das Verkehrsmanagement von Flugdrohnen“ sei im Gespräch, so Heise Online.

Aufgrund der Tatsache, dass die verschiedenen US-Bundesstaaten und -Kommunen unterschiedliche Vorschriften für den Bereich Drohnen haben, beziehungsweise planen, sieht der Antrag auch hier eine entsprechende Regelung vor. So gilt Bundesrecht für die folgenden Elemente: Design, Herstellung, Tests, Lizensierung, Registrierung, Zertifizierung, Betrieb und Wartung. Bundesrecht gilt außerdem für Bestimmungen über den Luftraum, Flughöhen, Flugrouten, Ausrüstung, Betriebszwecke und die Ausbildung von Piloten, Betreibern sowie Beobachtern.

Weitere Zustimmungen stehen noch aus

Bis 2018 soll weiterhin der kommerzielle Einsatz von Drohnen in den USA lediglich mit einer Ausnahmegenehmigung der FAA erlaubt sein. Damit können die Drohnen auch außerhalb der Sichtweite, sowie bei Nacht genutzt werden. Der gesamte Antrag betrifft kommerzielle Lieferdrohnen unter einem Gewicht von 25 Kilogramm.

Noch stehen jedoch zwei Zustimmungen aus. Der abgeänderte Gesetzesvorschlag muss zunächst vom Plenum des Senats zugestimmt werden, bevor dieser dann an das Unterhaus des Parlaments geschickt wird. Eine Zustimmung gilt aber als sehr wahrscheinlich.

/
Geschrieben von Christian Laude




Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren