Die EU will ein neues Gesetz auf den Weg bringen, das für weniger Verpackungsmüll in Paketen sorgen soll.

Kartonboxen mit Papier
OlegKovalevichh / Shutterstock.com

In den letzten Jahren hat der Verpackungsmüll enorm zugenommen. Dies ist nach Angaben der Europäischen Kommission zum Teil auf die Zunahme des Online-Handels sowie auf mehr Einwegverpackungen und „Überverpackungen“ zurückzuführen. Dagegen soll nun vorangegangen und ein neues Gesetz eingeführt werden, welches den Verpackungsmüll deutlich eingrenzen soll. Ein Entwurf der neuen Vorschriften, welcher erst Ende des Monats vorgestellt werden sollte, ist nach Information des Portals ecommercenews bereits jetzt durchgesickert.

Maximal 40 Prozent Leerraum im Paket

Die Gesetze der Europäischen Union gelten für Primär- und Sekundärverpackungen, zu denen auch Pakete des E-Commerce gehören. Bei den jetzigen Plänen zur Anpassung handelt es sich um eine Überarbeitung der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWD). Der Entwurf sieht Beschränkungen für die Größe der Verpackungen vor. Für Online-Händler gibt es eine Leerraumquote von maximal 40 Prozent. Außerdem heißt es, dass „Doppelwände, doppelte Böden und andere Mittel, die den Eindruck eines größeren Produktvolumens erwecken“, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Darüber hinaus gibt die EU vor, dass 20 Prozent der Verpackungen im E-Commerce bis 2030 wiederverwendbar sein sollen. Bis 2040 soll diese Zahl auf 80 Prozent ansteigen. Allerdings ist dieser Entwurf noch nicht endgültig und kann sich bis zur endgültigen Fassung noch ändern.

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Geschrieben von Corinna Flemming

Kommentare

#11 Jörg Lindner 2022-11-25 08:35
Da soll uns mal einer sagen wie man ne Leuchtstoffröhr e versendet wenn mindestgröße 11cm bei DHL ist und die Röhre defakto nur 1,6-2,6 cm im Durchmesser. Unter 11cm = Sperrgut=25EUR extra. Mal abgesehen davon das ja jeder Versanddienstle ister eigentlich vor schreibt das ein Fall aus 1.2m Höhe unbeschadet überstehen soll, ansonsten gibts nichts von ner Versicherung!
Dann müsste man die Versanddienstle ister dazu zwingen Ihre AGB's zu ändern.
Vollkomen daneben dieser Vorschlag
#10 Michaela Möller 2022-11-16 21:51
Aua, das tut weh! Ich verschicke z.B. gravierte Schiefertafeln. .. Das Teil ist schwer, zerbrechlich aber dünn. Da MUSS ich eine dicke Verpackung nehmen, sonst ist das geliebte Haustürschild kaputt, bevors beim Kunden ankommt! Zum 2. wie schon oben geschrieben, ist die Lieblingsantwor t der Paketdienstleis ter, wenn Ware durch deren Handling kaputt geht: "keine Haftung, da unzureichend verpackt".
Na denn, dann sollen die EUrokraten zuallererst ihre bestellten Waren mit der von ihnen angedachten Miniverpackung bekommen, um zu merken, was sie da wieder verzapfen. Irrsinnig. @ihr Politiker: Lasst uns in Ruhe schaffen, um mitzuhelfen, das so dringend benötigte Bruttosozialpro dukt zu erwirschaften!! !! Kümmert euch um die wirklich wichtigen Dinge.
#9 MAnfred 2022-11-16 14:10
Wir haben oft Rohrgestelle zu versenden. Die sind von der Größe her groß und müssen deshalb in einen großen Karton. Hier ist dann ein Leerraum im Versandkarton von mind. 90 % vorhanden.
Wer hat an solche Fälle gedacht?
#8 Frank 2022-11-14 13:48
Die Idee ist ja nicht schlecht, mal schauen was für ein Murks da wieder rauskommt.
#7 Sigi 2022-11-14 10:35
um welche Verpackung geht es eigentlich: bei Neuware - Versand oder auch Gebrauchtware?
bei Gebrauchtware existiert oftmals keine "Originalverpac kung" mehr und muss man sich oftmals mit dem was da ist bedienen: eben vorhandene Verpackung "von irgendwas" wiederverwerwer ten. das ist nachhaltig und wiederverwendba r - was eben gefordert wird.
nun darf man aus dem Finger gesaugte 40 % Volumen nicht überschreiten und ist gezwingen, eine Neuverpackung herstellen zu lassen - was für Absurdistan!

und dann soll diese neuverpackung für was wiederverwertba r sein? es ist unwahrscheinlic h,
dass neuverpackung dann für irgendwas passt, ohne 40 % zu überschreiten.
#6 Sigi 2022-11-14 10:08
"Außerdem heißt es, dass „Doppelwände, doppelte Böden und andere Mittel, die den Eindruck eines größeren Produktvolumens erwecken“ nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

da hat jemand in seiner warmen Beamtenstube nicht verstanden, dass beim Versand nicht um "Eindruck eines größeren Produktvolumens erwecken" geht - wen soll man damit beeindrucken? sondern um Produktschutz geht.

was die Wiederverwendba rkeit der Verpackung angeht, hatte ich bereits seit Jahrzehnten den Kunden angeboten, auf meine Kosten die Verpackung zurückzusenden oder bis Ende der Gewährleistung aufzubewahren. meine Verpackung hat nämlich ca. 10 EUR Materialkosten je Packet -einschließlich extra bestellten "Doppelwändigen " Karton und unendlich oft wiederverwertba r. da lohnt es sich, Rücksendeschein zu bezahlen.

Ergebnis: ca. 15 % senden tatsächlich die Verpackung zurück. noch 5 % entsorgt die Verpackung sofort nach Erhalt der Ware, macht 14 Tage später "von seinem Widerrufsrecht gebrauch" und sendet die Ware im irgendwelchen Müll zurück.
#5 Thorsten 2022-11-14 10:03
Guter Ansatz, jedoch mangelhafte Umsetzung. Was genau bedeutet 40 % Leerraum? Wenn ich eine Tasse verpacke mit Luftpolsterfoli e sowie etwas Papier, ist dann nur die Tasse zu bewerten oder auch die notwendige Schutzverpackun g? Auch die doppelwandigen Kartons haben durchaus seine Berechtigungen. Die Begründung, dies würde den Eindruck eines größeren Paketes erwecken ist aus meiner Sicht Unsinn. Soviel mehr trägt das optisch nicht auf, bringt aber verdammt viel bei zerbrechlichen Inhalten. Dann wird halt wieder mehr mit umweltschädlich er Folie verpackt, was auch nicht richtig ist.
Alles in Allem wird die Abmahnindustrie damit erneut angefeuert, da diese Millimeter genau Testbestellunge n vermessen um mehrere Hundert Euro abzuzwacken wo Sinn und Verstand völlig aussetzen.
#4 Carsten Ranke 2022-11-14 09:58
Was für ein unausgegorener Gedanke. Zum einen müssen bei Paketen Mindestmaße der Paketdienstleis ter eingehalten werden, zum anderen wäre es toll, wenn noch das Adressetikett Platz finden würde. Brauchen wir jetzt für jeden Artikel einen speziellen Karton, der auf die Größe des Artikels abgestimmt ist? Ein Mega-Aufwand.
Wie wäre es, im ersten Schritt etwas ganz simples per Gesetz zu beschließen, nämlich das generelle Verbot von kostenlosen Retouren. Aber da stecken natürlich sehr viel Lobbyisten hinter, die das im Namen der großen Player verhindern werden.
Das ganze wird wieder die berühmte Wollmilchsau, völlig an der Realität vorbei.
#3 Sorokin Handel GmbH 2022-11-14 09:37
Muss man erst mit Zustellern anfangen. Die sind sehr brutal mit Umgang mit Paketen. Deswegen müssen Online-Händler Überverpackung verwenden um die Transportschade n zu vermeiden. Und die wollen nicht für Transportschade n zu bezahlen. Standart-Antwor t " nicht zureichend verpackt".
#2 JUS 2022-11-14 08:22
Und wieder treiben wir eine neue Sau durchs Dorf!



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