Ein Ereignis am Münchener Flughafen am Wochenende hat wieder gezeigt, wie wichtig strenge Regularien für den Einsatz von Drohnen sind. Vor allem wenn es um den kommerziellen Einsatz von Drohnen geht, der ja nach und nach näher rückt.

Mehr Regeln für den Drohneneinsatz

© peshkov - fotolia.com

 

Drohnen in der Industrie werden bereits eingesetzt, etwa um Industrieanlagen zu inspizieren. Doch für den freien Einsatz der Drohnen, zum Beispiel für den Einsatz von Lieferungen, fehlen in Deutschland und auch weltweit noch handfeste Vorgaben. Wie gefährlich der Einsatz von Drohnen sein kann, zeigt ein Ereignis des vergangenen Wochenendes am Münchener Flughafen.

In München nur knapp einem Zusammenstoß entgangen

In etwa 1.700 Meter Höhe ist eine Drohne einem Lufthansa-Airbus beim Anflug auf den Münchener Flughafen extrem nahe gekommen. Der Lufthansa-Pilot soll die Drohne erst bemerkt haben, als die Drohne 10 Meter neben der Passagiermaschine war. Bereits im März dieses Jahres war eine Lufthansa-Maschine von einer Drohne in den USA gefährdet worden.

Angesichts solcher Vorfälle bedarf es einer Regulierung, denn wenn Lieferdrohnen erst einmal flächendeckend eingesetzt werden, dann wird es in der Luft viel mehr Verkehr als heute geben. Die EU-Kommission arbeitet derweil an einheitlichen Regeln für alle EU-Länder für den Einsatz von Drohnen. Derzeit werden u. a. im Verkehrsausschuss des EU-Parlamentes mögliche Regularien diskutiert.

Wie auch der TÜV Nord bestätigt, ist die rechtliche Lage in puncto Drohneneinsatz bislang unübersichtlich. „Was fehlt, ist eine einheitliche Regelung. Es muss festgelegt werden, welche Befähigungsnachweise allgemein anerkannt werden und welche Anforderungen der Besitzer erfüllen muss“, sagte Christian Kaiser, Geschäftsführer von Copting und Referent der TÜV Nord Akademie Kaiser. „Momentan können sich Nutzer irgendwo ein Zertifikat oder einen Nachweis ausstellen lassen und ein Sachbearbeiter entscheidet, ob er das akzeptiert oder nicht. Das ist sehr willkürlich.“

Auch heute ist es allerdings schon verboten, im direkten Umkreis von Flughäfen in Deutschland Drohnen steigen zu lassen. Dennoch kommt es immer wieder vor, wie jetzt erst in München.

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Geschrieben von Giuseppe Paletta

Kommentare

#1 Andy 2016-08-13 10:06
Im Umkreis von 1,5 km von Krankenhäusern u. Flugplätzen ist gesetzlich Drohnenverbot. Vielleicht war die Drohne vom Geheimdienst und darf das, darf alles......?



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