Die Bundesregierung hat einen Plan vorgelegt, wie der Warenaustausch auch während einer Pandemie künftig möglichst sicher erfolgen kann. 

Verschiedene Logistik Container Luft
Pakorn Khantiyaporn / Shutterstock.com

Die Bundesregierung hat auch im Bereich der Logistik Lehren aus der Coronakrise gezogen. Ein Konzept soll helfen, die Logistik innerhalb Europas auch im Falle einer Pandemie gewährleisten zu können. Aktuell hat sie deshalb „Eckpunkte für einen europäischen Pandemie-Notfallplan im Güterverkehr“ erarbeitet, die sie auf der EU-Verkehrsministerratstagung am 28. September präsentieren will, schreibt die Deutsche Verkehrszeitung

Vorrang für Transporte zur Sicherung der Grundversorgung 

Hauptanliegen dieses Vorhabens sei, die Netze zur Grundversorgung aufrecht zu erhalten. Deshalb sollen entsprechende grenzüberschreitende Transporte, die diesem Anliegen dienen, Vorrang erhalten  – egal ob in der Luft, auf der Schiene, im Straßengüterverkehr oder per Schiff. Entsprechend sei es wichtig, jene Infrastrukturpunkte zu kennen, bei denen es im Falle der Pandemie Probleme geben könnte wie im Bereich der Flugsicherung oder auch bei Stellwerken und Schleusen. Nachtflugverbote oder die Maßnahmen bei Lenk- und Ruhezeiten könnten gelockert werden.Umschlagpunkte, Grenzübergänge, Flug- und Schiffshäfen müssten gesichert sein. 

EU-Lagerzentrum geplant 

Weiter sei angedacht, ein EU-Zentrum einzurichten, dass die jeweiligen nationalen Logistikzentren vernetzen könnte. Möglich sei es etwa, dass das derzeitige Notfall-Zentrum der EU, das Emergency Response Coordination Centre, diese Aufgabe übernehme. Zudem sollen die Mitgliedsstaaten jeweils über entsprechende Verantwortliche verfügen, die einen freien Warenverkehr sicherstellen. 

Daneben gelte es auch, Projekte wie die Galileo Green Lane App, die über Wartezeiten an EU-Grenzen in Echtzeit informiert, sowie ähnliche Digitalisierungsprojekte weiterhin zu fördern. Weitere Möglichkeiten, eine pandemiefeste Logistik sicherzustellen, seien Notfallbeauftrage in Unternehmen und Neuorganisation von Arbeitsgruppen, um mögliche Infektionen möglichst auf einen festen Personenkreis einschränken zu können. Auch Homeoffice und ein Vorrat an Schutzausrüstung sei notwendig. Zur Existenzsicherung von Unternehmen müsse es zudem einen „beihilferechtlichen Sonderrahmen“ der EU-Kommission geben. 

 

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Geschrieben von Hanna Behn




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