Die Bundesnetzagentur hat heute den beabsichtigten Erhöhungsspielraum für das neue Briefporto vorgestellt. Die Preise könnten bereits zum 01. Juli 2019 im zweistelligen Prozentbereich angehoben werden.

Briefkasten
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Um mehr als zehn Prozent, genauer 10,63 Prozent, könnte das Briefporto am 01. Juli 2019 ansteigen. Die Bundesnetzagentur hat heute den beabsichtigten Erhöhungsspielraum für die neuen Gebühren vorgestellt. „Die Bundesnetzagentur hat für den Zeitraum bis 31. Dezember 2021 einen Preiserhöhungsspielraum von 8,86 Prozent ermittelt, der sich aus einer Produktivitätsrate von minus 5,41 Prozent und einem Inflationsausgleich von 3,45 Prozent zusammensetzt“, so ist es in der Mitteilung der Behörde zu lesen. Da die geplante Preiserhebung allerdings nicht bereits zum 01. Januar 2019 erfolgen konnte, wird die Rate noch einmal um 0,3 Prozentpunkte pro Monat korrigiert. Daraus ergibt sich ein Preiserhöhungspotential von 10,63 Prozent, von dem die Deutsche Post ab dem 01. Juli Gebrauch machen kann.

Die neuen Preise würden dann bis zum 31.12.2021 gelten.

Anpassung der Entgeltverordnung macht´s möglich

Noch zu Beginn des Jahres gab es von der Behörde einen Erhöhungsspielraum von lediglich 4,8 Prozent, die Änderung der Entgeltverordnung aus dem März diesen Jahres und die damit einhergehende Anpassung der Gewinnermittlung hat diese drastische Korrektur nach oben nun möglich gemacht. „Wir berücksichtigen die Ankündigung der Post, neue Zusteller einzustellen. Die Ankündigungen der Post werden wir überwachen. Es liegt auch im Interesse der Post, jetzt für Verbesserungen bei der Qualität der Zustellung zu sorgen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Erst vor wenigen Wochen hat die Deutsche Post bekannt gegeben, bis zu 150 Millionen Euro in die Qualitätsverbesserung der letzten Meile und die Einstellung von rund 5.000 neuen Mitarbeitern zu investieren (wir berichteten).

Der Beschluss der Bundesnetzagentur kann nun bis zum 10. Mai 2019 kommentiert werden, ein endgültiges Ergebnis wird Ende Mai erwartet, so die Deutsche Post. Erst danach kann der Bonner Logistikkonzern einen genauen Entgeltgenehmigungsantrag bei der Behörde stellen. „Welche Portoerhöhung die Post anstrebt, wissen wir erst, wenn sie einen konkreten Entgeltantrag stellt“, so Jochen Homann weiter.

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Geschrieben von Corinna Flemming