Droht der Deutschen Post eine Geldstrafe? Das Unternehmen hat trotz der laufenden Streiks am Sonntag nach eigenen Angaben rund 11.000 Mitarbeiter arbeiten lassen und beruft sich dabei auf eine Sonderregelung. Doch diese greift nicht, argumentiert das NRW-Arbeitsministerium und hält die Aktion für illegal.

Sonntagsarbeit der Post illegal?

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Die Deutsche Post scheint sich mit den Streiks der Mitarbeiter überhaupt nicht abfinden zu können. In den vergangenen Tagen machte das Unternehmen mit viel diskutierten Aktionen auf sich aufmerksam, mit welchen die Post die Auswirkungen des Streiks zu mildern suchte. Die jüngste Aktion, freiwillige Helfer für die Sonntags-Zustellung einzustellen, könnte aber gesetzeswidrig gewesen sein.

Deutsche Post bezieht sich auf Sonderregelung

Dass Mitarbeiter eines Unternehmens in Deutschland streiken dürfen, ist ein Grundrecht. Doch in jüngster Zeit nehmen Unternehmen die Streiks ihrer Mitarbeiter immer weniger ernst und weisen lieber auf die wirtschaftlichen Konsequenzen hin. Die Deutsche Post, die in Deutschland den größten Teil der Pakete zustellt, bekommt auch von außen einen enormen Druck zu spüren, wenn die Sendungen nicht wie gewohnt zugestellt werden.

Teilweise nachvollziehbar also, dass das Unternehmen nach jeder denkbaren Lösung greift, um gegen die Streiks vorzugehen. Nachdem bereits Gerüchten zufolge Mitarbeiter von Versandhäusern in den Sortierzentren der Post während der Streiks ausgeholfen haben sollen, rief die Deutsche Post nach eigenen Angaben am vergangenen Sonntag über 11.000 „freiwillige Helfer“ dazu auf, trotz der Streiks am Sonntag zu arbeiten. Medienberichten zufolge handelte es sich dabei um Post-Mitarbeiter.

NRW-Arbeitsministerium untersucht den Fall

Die Aktion der Deutschen Post könnte dem Unternehmen nun ein Bußgeld einbringen. Denn das NRW-Arbeitsministerium hält die Sondereinsätze der Post-Mitarbeiter für ungesetzlich. Sonntagsarbeit ohne Antrag sei in Deutschland nicht möglich, sagte NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Das Arbeitsministerium hat demnach bereits Arbeitsschützer angewiesen, die Fälle bei der Deutschen Post zu überprüfen.

„Das Unternehmen ist zu einem beträchtlichen Teil in öffentlichem Eigentum und dies beinhaltet den Auftrag, sich an bestehende Gesetze zu halten“, sagte Minister Guntram Schneider.

Die Deutsche Post selbst beruft sich auf eine Regelung des Arbeitszeitgesetzes, wonach für Verkehrsbetriebe bei verderblichen Waren Sonderregelungen in Bezug auf die Sonntagsarbeit gelten können. Doch das ist für NRW-Arbeitsminister Guntram Schneider keine Argumentation: „Diese Konstruktion hat keine Substanz. Ich wüsste auch nicht, dass Briefe leicht verderblich sind. Es werden ja auch keine Fleisch- oder Wurstwaren versandt, sondern Schriftstücke.“

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Geschrieben von Giuseppe Paletta