Päckchen erreichen beim Versand durchaus hohe Temperaturen. Das hat ein Apotheker nun durch einen Testversand festgestellt. Gerade bei empfindlichen Waren sollten Versender deshalb besondere Vorkehrungen treffen.

Thermometer in der Sonne
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Wie warm wird es eigentlich in einem Päckchen, das von einem Versanddienstleister in diesen Wochen transportiert wird? Der Apotheker Christian Gerninghaus wollte das feststellen und hat DAZ-online.de zufolge zwei Minimum-Maximum-Thermometer in einem Päckchen auf die Reise geschickt. Das Auspacken der Thermometer hielt Gerninghaus auf Video fest – bis zu diesem Moment war die Sendung vom hessischen Schlitz aus nach Frankfurt geschickt und in der Postfiliale deponiert worden. 

Nach dem Auspacken der beiden Thermometer stand das Ergebnis des Experiments fest: Beide Messgeräte zeigten einen Maximalwert von über 60 Grad Celsius an – das genauere Thermometer kam auf 62,2 Grad Celsius. Unklar ist zwar, wie lange das Päckchen, beziehungsweise sein Inhalt, diesen Temperaturen ausgesetzt war. Sicher ist aber, dass gerade Arzneimittel, deren vorgeschriebene Lagertemperatur bei höchsten 25 Grad Celsius liegt, derartige Temperaturen kaum überstehen.

Lieferfahrzeuge sind nicht klimatisiert

Für den Empfänger sei das im Zweifelsfall allerdings nicht ersichtlich. Dazu kommt, dass die Hersteller der Arzneimittel die Wirksamkeit und Unversehrtheit der Medikamente nicht garantieren können, wenn sie nicht bei der korrekten Temperatur gelagert werden. 

Doch wie können die Päckchen überhaupt so warm werden? Laut DAZ-online.de seien die Lieferfahrzeuge zumindest bei der DHL und Hermes nicht klimatisiert. Das Wageninnere kann demnach Temperaturen von bis zu 50 Grad Celsius erreichen. Auch die Ladefläche, auf der die Päckchen liegen, ist nicht gekühlt. Da Arzneimittel häufig in Standardpäckchen verschickt werden, sind sie der Temperatur also schutzlos ausgeliefert. Die korrekte Verpackung von temperaturempfindlicher Ware liegt in der Verantwortung des Versenders. 

Temperaturanforderungen für Online-Apotheken nicht reguliert

Dass die Temperaturanforderungen für den Online-Versand nicht reguliert sind, stört auch Christian Specht, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens European Institute for Pharma Logistics GmbH (EIPL). Er moniert, dass im geplanten Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken versäumt wurde, die Temperaturanforderungen auch für den Online-Versandhandel festzulegen. So sei der Versand auch nicht klar als Transport definiert. Damit seien die Online-Apotheken, anders als der Großhandel und demnächst auch die Boten der Vor-Ort-Apotheken, nicht zur Einhaltung der Good-Distribution-Practice-Leitlinien (GDP) verpflichtet. 

Eine ähnliche Problematik ergibt sich im Übrigen auch für Online-Händler, die Lebensmittel verkaufen: Wie wir auf OnlinehändlerNews berichteten, können diese nicht einfach einen Hinweis „Kein Versand bei einer Temperatur von über 30 Grad!“ festlegen. Unklar ist bei einem solchen Hinweis, wo genau die Temperatur gemessen wird – weshalb Händler eine solche Formulierung tunlichst vermeiden sollten. Auch Lebensmittel-Händler sind demnach dazu angehalten, den ordnungsgemäßen Transport ihrer Ware durch spezielle Verpackungen und Kühlpacks, beziehungsweise Trockeneis, sicherzustellen.

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Geschrieben von Michael Pohlgeers