Die Erhöhung der Mautsätze zum 1. Januar 2019 sind beschlossen. Überraschungen gab es beim Beschluss des Bundestages nicht: Elektrofahrzeuge werden von der Maut befreit, vor allem schwere und laute Lkw sollen für Mehreinnahmen sorgen.

Lkw auf Autobahn
© Milos Muller / Shutterstock.com

Seit dem 1. Juli gilt die Lkw-Maut auch auf Bundesstraßen, am Donnerstagabend hat der Bundestag nun auch die erwartete Anhebung der Mautsätze zum 1. Januar 2019 beschlossen. Mit Ausweitung und Erhöhung der Maut rechnet der Bund künftig mit Einnahmen von etwa 7,2 Milliarden Euro pro Jahr – 2,5 Milliarden mehr als bisher. Teuer wird es ab 2019 vor allem für schwere und laute Lkw.

Befreiung für Elektro-Fahrzeuge, Uneinigkeit im Bundestag

In die Berechnung werden nun auch die Kosten der Lärmbelästigung sowie die stärkere Belastung der Straßen durch Lkw ab 7,5 Tonnen einbezogen. Elektrofahrzeuge werden wie erwartet von der Maut befreit. Daran äußerten Logistik- und Verkehrsverbände schon mehrfach Kritik. Ebenfalls befreit werden Erdgas-Lkw, zunächst bis zum Jahr 2020. Eine weitere Ausnahme bilden land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer (baubedingten) Höchstgeschwindigkeit bis 40 Stundenkilometer. Die Ausnahme wurde auf Anregung des Bundesrates einbezogen, so die Verkehrsrundschau. Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 60 Stundenkilometer werden nicht befreit.

Von der Opposition wurde der Gesetzesentwurf nicht unterstützt, die FDP beklagte etwa die finanzielle Belastung des mittelständischen Transportgewerbes. Kritik kam auch von den Grünen, allerdings vor allem, weil ihnen die Maut nicht weit genug geht. „Der Straßengüterverkehr sorgt für Belastungen durch Lärm und Abgase und muss die Kosten dafür vollständig tragen“, äußerte sich etwa der Grünen-Verkehrspolitiker Stephan Kühn. Laut Gesetzesentwurf werden die Lärmkosten dem Lkw-Verkehr bei der Maut nur 28 Prozent angelastet. Das ist für die Grünen zu wenig. 

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Geschrieben von Christoph Pech




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