Ein großes Bündel an Gesetzesänderung schnürte die Bundesregierung im Jahr 2016 und 2017. In einem Gesetzesvorhaben wurden sowohl Güterkraftverkehrsgesetz, Fahrpersonalgesetz, Arbeitszeitgesetz und Straßenverkehrsgesetz geändert. Wichtigste Änderung für die Logistik: Das Verbot des Verbringens der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug.

Ruhezeit
© Dimedrol68 / Shutterstock.com

Gesetzesänderung dient Wohl der Fahrer und Verkehrssicherheit

Jeder Autofahrer, der am Wochenende auf deutschen Autobahnen unterwegs ist, wird das Bild kennen. Kolonnen an Lkw, die die Raststätten und Parkplätze blockieren und auf das Ende ihrer Ruhezeit warten. Für die Fahrer ist das weniger schön, denn sie sind – meist mehrere Hundert Kilometer von ihrer Heimat entfernt - zum Nichtstun verdonnert. Sie müssen ihre Ruhezeiten in ihren Fahrzeugen verbringen und können teilweise wochenlang nicht zu ihrem Wohnort zurückkehren.

Durch Aufnahme eines gesonderten Paragrafen ins Fahrpersonalgesetz wird der Unternehmer verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal seine regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeiten so verbringt, „dass sie dem Gesundheitsschutz des Fahrers und der Verkehrssicherheit dienen“.

Wöchentliche Ruhezeit im Lkw verboten

Der Unternehmer hat laut dem neuen Fahrpersonalgesetz dafür Sorge zu tragen, dass das Fahrpersonal die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit nicht mehr im Fahrzeug verbringt. Hierfür hat er die Arbeit der Fahrer so zu organisieren, dass das Fahrpersonal die regelmäßige wöchentliche Ruhezeit am jeweiligen eigenen Wohnort des Fahrers oder am Ort des Unternehmenssitzes und dort in einer festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten verbringen kann.

Ruhezeiten, die der Fahrer in einer festen Unterkunft mit geeigneten Sanitäreinrichtungen und ausreichenden Versorgungsmöglichkeiten an einem anderen Ort als dem eigenen Wohnort oder dem Unternehmenssitz verbringt, gelten ebenfalls als ordnungsgemäße regelmäßige wöchentliche Ruhezeit. In diesem Fall ist der Unternehmer verpflichtet, die Abweichung zu dokumentieren und mindestens ein Jahr aufzubewahren.

Mögliche Sanktionen

Für Spediteure alles andere als eine gute Nachricht. Denn tatsächlich droht den Unternehmen ein finanzieller Schaden, wenn sie die Vorschriften nicht umsetzen. Regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten, die entgegen dieser Bestimmungen verbracht wurden, gelten nicht als ordnungsgemäße wöchentliche Ruhezeit. Für den Fall eines Verstoßes sieht das Gesetz daher Bußgelder vor, sowohl für die Spediteure als auch für die Fahrer. Die Zukunft wird zeigen, wie stark das Verbot in der Praxis umgesetzt und verfolgt wird.

/ Geschrieben von Yvonne Bachmann




Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren