Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf für selbstfahrende Autos am gestrigen Mittwoch verabschiedet. Ein wichtiger Schritt, der allerdings auch auf Kritik stößt.

Autonomes Fahren

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Endlich. In Zukunft können wir den Autopiloten einschalten, die Bildschirme ausfahren und während einer langen Autofahrt gemütlich einen Film schauen. Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren am Mittwoch beschlossen.  Den Filmgenuss sollte man auch in Zukunft trotzdem lieber auf die heimische Couch verschieben, denn anders als es Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) verspricht, sollte man es auch im automatisierten Auto besser vermeiden, „im Internet zu surfen oder E-Mails zu checken.“ Denn festgeschrieben ist das im Gesetz nämlich nicht, das sich eher auf die Pflichten als die Erlaubnisse für Autofahrer konzentriert, wie Kritiker anmerken.

„Die letzte Verantwortung bleibt beim Menschen“

„Verkehrsminister Dobrindt hat beim Gesetzesentwurf zum automatisierten Fahren nur die Interessen der Automobilhersteller im Blick. Mit dem Gesetz lädt Dobrindt die Haftungsrisiken auf die Autofahrer ab und schafft erhebliche Rechtsunsicherheit für die Verbraucher“, zitiert SpOn Stephan Kühn, Sprecher für Verkehrspolitik bei Bündnis 90/Die Grünen. Denn genau das ist das Problem. Das Gesetz ist teilweise interpretationsoffen formuliert und lässt wichtige Fragen unbeantwortet.

In Paragraph 1 b heißt es nämlich: „Der Fahrzeugführer ist verpflichtet, die Fahrzeugsteuerung unverzüglich wieder zu übernehmen, wenn er erkennt oder aufgrund offensichtlicher Umstände erkennen muss, dass die Voraussetzungen der hoch- oder vollautomatisierten Fahrfunktionen nicht mehr vorliegen.“ Das bedeutet, dass man den Verkehr trotzdem stets im Blick behalten muss und eben nicht auf dem Smartphone herumspielen kann. „Die letzte Verantwortung bleibt grundsätzlich beim Menschen", so die Bundesregierung.

Offene Fragen

Offen ist auch die Frage nach der Übergabezeit vom Autopiloten auf den menschlichen Fahrer. Um die Haftungsfrage bei Unfällen zu klären, ist eine Blackbox an Bord, die aufzeichnen soll, wann der Fahrer und wann der Autopilot fährt und auch, wann der Autopilot den Fahrer zur Übernahme aufgefordert hat. Da aber nicht festgelegt ist, wie schnell der Fahrer dann tatsächlich übernehmen muss, lässt sich die eventuelle Schuldfrage wiederum schwierig klären.

Immerhin konnte der Verbraucherzentrale Bundesverband laut Golem durchsetzen, dass der Hersteller für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung zuständig ist. Das Auto muss also selbständig Geschwindigkeitsbeschränkungen erkennen. Der vzbv fordert darüber hinaus allerdings, dass der Hersteller für Unfälle, die der Autopilot verursacht, haftbar gemacht wird. Das fordert auch die SPD.

/ Geschrieben von Christoph Pech




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