Wer in Folge seines Führerscheinverlustes auch den Job verliert, muss mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen.

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Er dachte, er hätte noch einen Punkt über. – Diese Begründung hat einem Berufskraftfahrer eher nicht geholfen. Laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg ist es grob fahrlässig, als Berufskraftfahrer so oft gegen die Verkehrsregeln zu verstoßen, dass man Lappen und Job verliert. Was folgt, ist eine Sperre des Arbeitslosengeldes.

Der schnelle Kraftfahrer

In dem Fall ging es um einen Berufskraftfahrer, der aufgrund eines mündlichen Arbeitsvertrages für ein Unternehmen tätig war. Der Fahrer fuhr gern schnell und auch beim Telefonieren am Steuer ohne Freisprechanlage wurde er erwischt. 

Als er vier Punkte gesammelt hatte, folgte laut Beck-Aktuell eine Ermahnung durch das Kraftfahrbundesamt. Nach sechs Punkten folgte die Verwarnung. Das half offenbar alles nichts: Einen Monat nach der Verwarnung wurde er wieder mit dem Telefon in der Hand erwischt und ein weiteres halbes Jahr später ließ er sich bei einer privaten Fahrt mit 34 Kilometern pro Stunde zu schnell erwischen. Er selbst fand das nicht schlimm: Der Fahrer unterlag nämlich der irrigen Annahme, dass ein Teil der Punkte bis zur Rechtskraft des Bußgeldbescheides verfallen sei. Dem war aber nun mal nicht so und entsprechend machte er die acht Punkte voll, verlor seinen Führerschein – und auch seinen Job. 

Das Amt, bei dem er daraufhin Arbeitslosengeld beantragte, hatte offenbar auch wenig Verständnis für seine Eile und verhängt eine Sperre.

Ausreden unerwünscht

Der Fall landete nun vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg, und dieses hatte für die Ausreden des Fahrers kein Verständnis. Das Gericht argumentierte, dass der Fahrer ausreichend über den Punktestand informiert wurde. Ihm sei klar gewesen: „Noch ein Verkehrsverstoß, dann ist die Fahrerlaubnis weg!“ Er habe gezeigt, dass er das Punktesystem in Flensburg nicht verstanden habe und sein Fehlverhalten nicht einsehe. Dass der letzte Verstoß und damit der entscheidende Punkt während einer Privatfahrt gesammelt wurde, ändere nichts. Immerhin habe er seinen Führerschein nicht nur deswegen verloren, sondern als Folge einer ganzen Reihe von Verstößen.

Entsprechend wurde das Verhalten als grob fahrlässig eingeordnet – und wer seinen Job grob fahrlässig verliert, muss mit einer Sperre des Arbeitslosengeldes rechnen. 

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Geschrieben von Sandra May




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