Kein Einsatz mehr von Subunternehmen auf der letzten Meile, das fordert jetzt Verdi.

Zusteller mit Auto und Paketen
Gorodenkoff / Shutterstock.com

Um die hohen Sendungsmengen in der Weihnachtszeit bewältigen zu können, brauchen die hiesigen KEP-Dienstleister zusätzliches Personal. Häufig wird dann auf Subunternehmen zurückgegriffen, deren Arbeitskräfte allen voran für die Zustellung auf der letzten Meile eingesetzt werden. Dies will die Gewerkschaft jetzt verbieten und fordert ein entsprechendes „Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmer*innenrechte in der Paketbranche“.

Konkret geht es darum, Fremdpersonal im Transport sowie in der Auslieferung nicht mehr zu ermöglichen. Hintergrund sind die oft schlechten Lohn- und Sozialstandards bei derartigen Subunternehmen, die den Gewerkschaften und dem Zoll schon länger ein Dorn im Auge sind. Mit einem neuen Gesetz soll dagegen nun vorgegangen werden.

Vorbild Fleischwirtschaft

Wie Verdi schreibt, müssen Zusteller aktuell rund 300 Pakete am Tag ausliefern, zudem werden Überstunden nicht vergütet. Da die im Dezember 2018 beschlossene Nachunternehmerhaftung für die Gewerkschaft nicht weit genug geht, soll jetzt ein neues Gesetz Abhilfe schaffen und die großen KEP-Unternehmen mehr in die Verantwortung nehmen. Als Vorbild dafür nennt Verdi die Fleischwirtschaft. Die Branche hat seit gut zwei Jahren ein ähnliches Gesetz, laut dem Werkverträge und Selbstständige in Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung verboten sind.

Das neue Gesetz soll laut Verdi drei wesentliche Punkte enthalten. Zum einen das Verbot des Einsatzes von Fremdpersonal, außerdem mehr Kontrollen durch den Zoll, um Missstände und Schwarzarbeit aufzudecken. Zusätzlich hat Verdi noch einmal seine Forderung aus dem vergangenen Jahr wiederholt: Die Gewerkschaft pocht darauf, das Gewicht für Pakete auf 20 Kilogramm zu begrenzen. Alles darüber sollte als Sperrgut versendet werden. In diesem Zusammenhang sollte es eine Kennzeichnungspflicht für schwere Pakete geben. „Einem Paket sieht man schließlich nicht an, ob darin Watte verschickt wurde oder 20 Kilogramm Hundefutter“, schreibt die Gewerkschaft dazu. Damit sich die Beschäftigten auf das richtige Tragen der Sendung einstellen können, sollte es daher eine entsprechende Kennzeichnung geben.

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Geschrieben von Corinna Flemming




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