Das Bundeskartellamt hat eine Abmahnung gegen die Deutsche Bahn ausgesprochen. Grund dafür ist die mögliche Behinderung von Mobilitätsplattformen.

Deutsche Bahn
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Die Deutsche Bahn (DB) soll durch bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln gegenüber Mobilitätsplattformen ihre Marktmacht missbrauchen. Zu diesem vorläufigen Ergebnis kommt das Bundeskartellamt, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte.

Mobilitätsplattformen bieten, meist online, die Möglichkeit der Routenplanung mit verschiedenen Mobilitätsanbietern. Kunden können über die Dienste Bahntickets in Kombination mit Flügen, Carsharing, Fernbus oder Mietfahrrädern erwerben – dazu gehören beispielsweise Anbieter wie Omio, Flix, TheTrainline oder auch regionale Apps. 

Keine Auskunft und strenge Regeln durch die Bahn

Die Deutsche Bahn hat für Dienste dieser Art keine Prognosedaten des Schienenpersonenverkehrs zur Verfügung gestellt – also Informationen über Verspätungen, Gleiswechsel oder Zugausfälle. Diese Daten sind allerdings essenziell für die Entwicklung solcher Dienstleistungen, erläutern die Wettbewerbshüter. 

Außerdem kritisierte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, die vertikalen Preisvorgaben der Deutschen Bahn, Werbeverbote und weitreichende Rabattverbote, die Teil vertraglicher Beschränkungen der Deutschen Bahn mit den Anbietern der Mobilitätsplattformen waren. So untersagt die DB ihren Vertragspartnern in Suchmaschinen und Apps sowie in sozialen Medien, mit DB-spezifischen Angeboten zu werben. Des Weiteren sind die Online-Plattformen dazu verpflichtet, auf Rabattaktionen oder Cashback-Programme zu verzichten, während die Bahn selbst ihre Angebote mit diesen Mitteln bewirbt.

Mobilitätsdienstleistungen kommen ohne Deutsche Bahn nicht aus

Viele dieser Mobilitätsdienstleistungen sind ohne die Einbindung der Deutschen Bahn nicht denkbar. Durch die marktbeherrschende Stellung im Personenverkehr auf der Schiene unterliegt der Konzern der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und hat besondere Pflichten gegenüber Dritten, wie zum Beispiel Mobilitätsdienstleistern. Hinzu kommt, dass die Deutsche Bahn mit ihren Portalen bahn.de und der App DB Navigator selbst verkehrsmittelübergreifende Angebote zur Verfügung stellt. Auch hat sie – als mit weitem Abstand führendes Schienenverkehrsunternehmen – die Möglichkeit, die Nutzung des Schienenverkehrs in den Angeboten Dritter zu kontrollieren. 

Die Verhaltensweisen der Deutschen Bahn haben zudem Auswirkungen auf andere Verkehrsunternehmen, die auf Mobilitätsplattformen zu finden sind. Diese Plattformen sind häufig eine der wenigen Möglichkeiten, dass kleine Bahnunternehmen Sichtbarkeit erhalten: Wenn Kunden immer wieder nur auf die Kanäle der Deutschen Bahn gelenkt werden, erreichen alternative Verkehrsunternehmen nur wenige Kundinnen und Kunden. Dadurch verfestigt sich die Marktmacht der Deutschen Bahn weiter. 

Sowohl die Deutsche Bahn als auch die eingeladenen Mobilitätsplattformen haben nun Gelegenheit, zu den vorläufigen Ergebnissen des Kartallverfahrens Stellung zu nehmen.

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Geschrieben von Hanna Hillnhütter




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