Die Europäische Union hat zum 1. Juli ihr Mehrwertsteuersystem reformiert. Das bringt höhere Kosten für kleinere Sendungen aus Nicht-EU-Ländern mit sich. 

Kleine Pakete auf Förderband
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Im Zuge der EU-Umsatzsteuerreform wurde unter anderem die 22-Euro-Freigrenze abgeschafft. Dadurch erhöhen sich für die Kosten für Kleinsendungen, die etwa aus China, den USA oder Großbritannien in die EU importiert werden. Bislang durften Pakete mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro steuerfrei in die EU verschickt werden – das waren rund 150 Millionen Sendungen pro Jahr, wie die FAZ mit Verweis auf die Europäische Kommission meldet. 

Grund für die Neuregelung ist, dass Händler in der EU, die im Gegensatz zu Nicht-EU-Händlern auf alle Waren Einfuhrumsatzsteuer zahlen mussten, eine bessere Ausgangslage erhalten. Auch der Zoll habe die Abschaffung begrüßt, da die bisherige Freigrenze häufig für Steuerbetrug genutzt worden sei, heißt es im Bericht weiter. Händler aus Drittstaaten hätten den Wert von Waren viel zu niedrig angegeben. 

Diese Mehrkosten kommen künftig bei Sendungen mit geringerem Warenwert hinzu

Nun wird theoretisch bereits ab einem Warenwert ab einem Cent die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Das sind in der Regel 19 Prozent sowie u. a. für Bücher und Lebensmittel sieben Prozent. Tatsächlich erhoben wird die Steuer aber erst, wenn sie mehr als einen Euro beträgt, was bei 19 Prozent derzeit auf Sendungen mit einem Wert von rund 5,20 Euro zutrifft. Zollgebühren fallen wie bisher erst ab einem Warenwert von 150 Euro an. 

Keine Einfuhrabgaben entstehen, wenn Ware auf einem Online-Marktplatz bestellt wurde, der bereits in der EU registriert ist, da dieser die Mehrwertsteuer bereits in einem EU-Mitgliedstaat EU abführe. Diese Abgaben werden direkt bei der Bestellung mitbezahlt.

Paketdienste erheben teilweise Servicegebühren

Durch die zusätzliche Einfuhrumsatzsteuer bei Kleinstsendungen werden beispielsweise bei einer Bestellung von PC-Kabeln aus den USA im Wert von 10 Euro zusätzlich 1,90 Euro Steuern fällig, sodass die Sendung insgesamt 11,90 Euro kostet. 

Teilweise erheben die Paketdienste nun Servicegebühren für die Zollabwicklung. Die Versender können die anfallenden Abgaben im Voraus selbst entrichten. Doch u. a. DHL, UPS und DPD bieten an, diese Gebühren vorher auszulegen und bei Zustellung bzw. der Abholung in einer Filiale vom Empfänger zu kassieren. Auf die Neuerung hatten u. a. die Deutsche Post DHL Group und DPD frühzeitig hingewiesen. 

DHL erhebt für diesen Service pauschal eine Gebühr von 6 Euro inkl. Mehrwertsteuer. Dadurch würde die Bestellung im Beispiel mit einem Warenwert von 10 Euro insgesamt 17,90 Euro kosten. Bei UPS sollen es ebenfalls 6 Euro sein, schreibt Focus. Bei DPD sollen mit der jeweils erhobenen Servicegebühr auch die anfallenden Einfuhrabgaben abgegolten sein. Wie hoch diese Servicegebühr bei DPD ist, teilte der KEP-Dienstleister auf Nachfrage des Logistik Watchblog aus Wettbewerbsgründen nicht mit. 

Hermes-Kunden betrifft die Neuerung im C2C-Versand nicht, da das Unternehmen einen solchen aus anderen Ländern der EU derzeit nicht anbietet. „Für unsere Geschäftskund*innen, die nicht aus der EU in selbige versenden, passen wir unsere Preise nicht an. Wir führen lediglich eine Prozessanpassung durch“, erklärte Hermes auf Anfrage.

Gebühren können nicht an DHL-Packstationen gezahlt werden

Wer Sendungen aus Nicht-EU-Ländern bestellt, kann sich diese im Übrigen nicht an eine DHL-Packstation senden lassen, wie das Newsportal Giga in diesem Zusammenhang berichtet. Die zoll- bzw. nun auch die umsatzsteuerpflichtigen Pakete würden nicht mehr in Packstationen eingelegt, weil die Zahlung von Einfuhrabgaben an diesen nicht möglich sei. Dies galt bereits für zollpflichtige Auslandssendungen vor Abschaffung der 22-Euro-Freigrenze. Diese Sendungen müssen also entweder direkt an der Haustür empfangen oder ggf. in einer Post-Filiale abgeholt werden.

Kleine Sendungen benötigen Zollanmeldung 

Für Sendungen mit einem Wert von 150 Euro werden weiterhin in der Regel keine Zollgebühren fällig, allerdings müssen Kleinsendungen unter dieser Warenwertgrenze dem Zoll elektronisch gemeldet werden. Weitere Informationen hierzu haben wir an dieser Stelle zusammengestellt. Ein ausführliches FAQ zur EU-Umsatzsteuerreform bietet zudem OnlinehändlerNews

  

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Geschrieben von Hanna Behn




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