Dass die Nachunternehmerhaftung künftig auch für die KEP-Branche greifen soll, ist beschlossene Sache – zur konkreten Ausgestaltung des Gesetzes gibt es derzeit geteilte Auffassungen. 

Paketbote bei der Arbeit
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Anfang des Jahres gerieten fragwürdige Arbeitsbedingungen in der Paketbranche ins Visier von Politik und Gewerkschaften: Vor allem Paketboten, die bei beauftragten Subunternehmen beschäftigt waren, würden oftmals keinen Mindestlohn erhalten oder die zulässigen Arbeitszeiten nicht einhalten. Die Lösung: Wer Subunternehmen mit der Auslieferung von Sendungen betraue, müsse auch für die jeweiligen Arbeitsbedingungen bei diesen haften. Mitte September stimmte das Bundeskabinett einem entsprechenden Gesetzesvorhaben zu.

In einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales nahmen aktuell verschiedene Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände Stellung zum Gesetzesentwurf, wie die Deutsche Verkehrszeitung und Deutsche Presseagentur berichten.

Kritik: Staat verschiebe Verantwortung auf private Unternehmen 

Arbeitgeber-Vereinigungen zweifelten die Zweckmäßigkeit des Gesetzes an, heißt es. Unter anderem würden hier staatliche Verantwortlichkeiten verschoben: „Der Staat trägt die Verantwortung für die Kontrolle der Einhaltung von Gesetzen und die konsequente Ahndung von Gesetzesverstößen. Dieser Aufgabe darf er sich nicht dadurch entledigen, dass er sie durch immer mehr Regulierung auf private Unternehmen abwälzt“, kritisiert den Meldungen zufolge die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Eine Nachunternehmerhaftung würde zudem nicht unbedingt die Qualität in der Branche verbessern, so die BDA weiter. Ein Unternehmer erläuterte etwa, dass die geplante Ausweitung zu den Dokumentationspflichten der Arbeitszeit „nicht umsetzbarer, gewaltiger Aufwand“ seien.

Der Bundesverband Spedition und Logistik (DSLV) empfand es als problematisch, dass die neue Gesetzgebung auch für Speditionen greift, die nur teilweise KEP-Dienstleistungen anbieten. So könnten Pakete einerseits als palettiertes Stückgut beispielsweise an den Einzelhandel oder aber andererseits als einzelne Sendungen an Endkunden geliefert werden. Durch das Gesetz könnten dann „für einen reinen Transport von Sendungen mit gleichen Wareninhalten auf derselben Fahrzeugeinheit unterschiedliche gesetzliche Grundlagen gelten“. Bisherige Regelungen zur Haftung nach dem Mindestlohngesetz sowie aus dem Arbeitszeitgesetz als auch das Strafgesetzbuch würden laut DSLV genügen, um den aktuellen Missständen zu begegnen. 

Hoffnung: Nachunternehmerhaftung könnte Sozialbetrug reduzieren

Anders sehen dies Verbände aufseiten der Arbeitnehmer. Beauftragende Unternehmen sollen sich beispielsweise nach Ansicht des Bundesverbands der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) nur dann aus der Haftung nehmen können, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt seien – wie auch schon in der Stellungnahme des Verbands zu lesen ist: So müsse sowohl eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen, die eine rechtzeitige Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge für der gemeldeten Lohnsummen bestätige, als auch eine sogenannte Präqualifizierung, die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers nachweise.

Die Gewerkschaft Verdi erklärte, dass durch die neuen Haftungsregelungen Sozialleistungsbetrug eingedämmt werden könne. Um die Arbeitsbedingungen zu verbessern, plädierte sie für eine genauere Erfassung von Arbeitszeiten.

Update: Bundestag beschließt Gesetz – befristet bis 2025

Am Donnerstagabend hat der Bundestag das Gesetz zum Schutz der Paketboten nun mit einer Mehrheit beschlossen, wie u. a. der Spiegel berichtet. Hierbei sei man Angaben von Peter Weiß, dem arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher der CDU-CSU-Bundestagsfraktion, zufolge auch auf vorherige Kritikpunkte eingegangen: So soll sich im Gesetz eine klare Abgrenzung zur Speditionsbranche finden. Ausgenommen von der Nachunternehmerhaftung sind Unternehmen dann, wenn sie entweder nur die Unbedenklichkeitsbescheinigung oder aber die Präqualifikation vorweisen können. „Es ist bleibt allerdings unabdingbar, dass der Zoll weiterhin verstärkte Kontrollen in der Paketbranche durchführt. Deshalb ist für die Union die personelle Aufstockung des Zolls ein zentraler Baustein im Kampf gegen Schwarzarbeit und Sozialdumping“, kündigte Weiß an. 

Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Uwe Schummer, wies zudem darauf hin, dass das Gesetz bis 2025 befristet sei. „Unsere Erwartung ist, dass sich mit diesem Gesetz geordnete Verhältnisse in der gesamten Branche durchsetzen“, so Schummer. Falls dies nicht der Fall sei, wolle man das Gesetz fortführen und gegebenenfalls „die Instrumente zielgenau nachschärfen“. 

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Geschrieben von Hanna Behn