Um den Brief und Paketversand in Deutschland zu verbessern, schlägt das Wirtschaftsministerium eine Reform des Gesetzes vor, um besonders die Kunden zu schützen.

Brief wird in Briefkasten geworfen
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Gerade hat die Deutsche Post noch ihre Preise erhöht, jetzt meldet sich das Bundeswirtschaftsministerium und will eine Erneuerung des Postgesetzes. Ein am 1. August veröffentlichtes Eckpunktepapier soll Anstoß für eine Diskussion darüber geben, wie sich die Postmärkte auch in Zeiten der Digitalisierung und der elektronischen Kommunikation behaupten können. Während Paketdienstleister steigende Erträge verbuchen, gerade aufgrund des Online-Handels, brechen die Briefmärkte ein. Weiterer Handlungsbedarf besteht, weil sich die Zahl der Beschwerden über mangelhafte Dienstleistungsqualität der Postzulieferer bei der Bundesnetzagentur (BNetzA) drastisch erhöht hat.

Weniger Lizenzpflicht, weniger Schließungen, mehr Kundenschutz

Vorgesehen ist eine Lockerung der Lizenzpflicht bei Briefsendungen. Briefe mit einem Gewicht von 1.000 Gramm sollen künftig nicht vorherig lizenziert werden müssen. Die Lizenzpflicht soll mit der Anzeigepflicht im Paketbereich zu einer einheitlichen Meldepflicht bei der Bundesnetzagentur zusammengeführt werden. Die BNetzA soll außerdem zukünftig die Schließung von Postfilialen und Briefkästen verbieten können, wenn sie ein flächendeckendes Dienstleistungs- und Infrastrukturangebot bedroht sieht. Besonders für den ländlichen Raum wird das relevant sein. 

Auf die gestiegenen Beschwerden über verspätete und unzureichende Postlieferung reagiert die Regierung mit dem Vorschlag, die BNetzA als Postverbraucherschutzbehörde zu stärken. Immer wieder gibt es aber den Fall, dass Kunden und Postdienstleister sich in einem Streit nicht einigen können. Bisher wäre dann schon ein Schlichtungsverfahren vor der BNetzA möglich, das ist jedoch freiwillig und einige Dienstleister verweigern solche Verfahren. Die Regierung will den Kundenschutz dadurch stärken, die Schlichtungsverfahren in Zukunft verpflichtend vorzuschreiben. 

Überprüfung der Marktmacht der Deutschen Post

Auch wenn der Postmarkt in Deutschland schon vor über zehn Jahren liberalisiert und für Wettbewerber geöffnet wurde, besitzt die Deutsche Post immer noch eine große Marktmacht. Die BNetzA soll zusammen mit dem Bundeskartellamt überprüfen, wie groß der Regulierungsbedarf auf dem Markt ist. Konkret heißt das, dass die Behörden herausfinden sollen, ob die Wettbewerbschancen kleinerer Dienstleister durch die Vormachtstellung der Deutschen Post widerrechtlich eingeschränkt sind. 

Zusätzlich möchte der Gesetzgeber Bußgelder bei Verstößen gegen das Postgesetz erhöhen und erhofft sich auch dadurch den Kundenschutz zu erhöhen, indem Dienstleistern weniger Anreiz zu Verstößen geboten wird. Doch vielleicht müssen sich Kunden in Zukunft trotz der Stärkung ihrer Rechte darauf einstellen, dass die Post seltener kommt: Die Regierung kündigt in dem Eckpunktepapier an, zu prüfen, ob das deutsche Gesetz, dass von Dienstleistern eine Postzustellung an sechs Tagen in der Woche verlangt, nicht an das EU-Recht angeglichen wird. Dieses verlangt eine Zustellung nur an fünf Tagen. Das könnte dazu führen, dass Empfänger und Versender mit mehr Versandzeit rechnen müssen. 

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Geschrieben von Patrick Schwalger




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