Ein neues Straßenschild für den gewerblichen Lieferverkehr soll sowohl die Logistiker als auch den Verkehr in den Innenstädten entlasten. Der Bundesverband Paket- und Expresslogistik BIEK hofft auf eine Umsetzung der Ladezone bis 2021.

Zusteller beim Ausladen
Rido/shutterstock.com

Das Parken in vielen deutschen Großstädten ist schon für Autofahrer oft ein Graus, der gewerbliche Lieferverkehr mit großen Transportern bleibt mitunter aufgrund voller Straßen und Parkplätze oft nichts anderes übrig, als in zweiter Reihe oder direkt auf der Straße zu parken, um Sendungen ausliefern zu können oder Ware zu entladen. Abhilfe soll ein neues Verkehrsschild schaffen, welches die Ladezone genau kennzeichnet und das Parken in eben jener für normale Autofahrer untersagt. Mit der Initiative „Liefern lieber in der ersten Reihe!“, welche bereits im vergangenen Jahr vom Bunderverband Paket- und Expresslogistik (BIEK) ins Leben gerufen wurde und vom Deutschen Städtetag (DST), dem Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB), sowie dem Handelsverband Deutschland (HDE) unterstützt wird, soll ein solches Verkehrsschild umgesetzt werden (wir berichteten).

Unterstützung fand das Projekt bereits von sämtlichen verkehrspolitischen Sprechern der Bundestagsfraktionen, wie es in einem Beitrag bei Hermes heißt.

Zahlreiche Vorteile für die neue Ladezone

„Zuallererst kann das Schild effektiv zur Verkehrssicherheit beitragen, denn wenn das Parken in zweiter Reihe entfällt, entfällt auch hektisches Blinken und Überholen auf der Gegenfahrbahn und der Verkehrsfluss wird ruhiger“, erklärt Carsten Hansen, Leiter Innenstadtlogistik beim BIEK, einen der Pluspunkte. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stephan Kühn, fügt noch einen weiteren hinzu: „Sie können ebenso den Umstieg auf die Elektromobilität erleichtern, wenn sie mit Schnellladesäulen ausgestattet werden.“ Außerdem würde sich die CO2-Emission senken, da unnötiges Herumfahren bei der Suche nach einem freien Parkplatz wegfallen würde. Auch der Stress für die ohnehin schon unter Zeitdruck arbeitenden Lieferanten und Zusteller würde sich reduzieren.

Zeitliche Beschränkungen für Stichzeiten

Wie in den jetzt schon vollen Innenstädten noch freie Plätze für derartige Ladezonen gefunden werden soll, weiß der BIEK auch schon. „Aber die braucht man ja auch nicht überall – eher in der verkehrsreichen Geschäftsstraße als im Mischgebiet. Man kann im Vorfeld tracken oder per Heatmaps feststellen, wo die Fahrzeuge besonders oft stehen“, so Carsten Hansen. Außerdem könnten die Ladezonen und das entsprechende Parkverbot nur für bestimmte Zeiten ausgesprochen werden, beispielsweise zwischen 7 und 20 Uhr. Außerhalb dieser Stichzeiten könnten die Zonen den Anwohnern zur Verfügung stehen.

Wann ein entsprechendes Verkehrsschild für den gewerblichen Lieferverkehr tatsächlich umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Allerdings ist der BIEK optimistisch, dieses innerhalb kurzer Zeit realisieren zu können. „Die Tatsache, dass alle Bundestagsfraktionen und vier Logistikverbände mit im Boot sind, zeigt, wie dringlich das Anliegen ist. Es ist keine Spezialforderung der KEP-Dienste“, betont der Innenstadtlogistik-Leiter. „Wir hoffen natürlich, dass das Schild in dieser Legislaturperiode kommt. Man könnte das gut innerhalb eines Jahres umsetzen.“ Der Verband will auf jeden Fall aktiv an der Sache dran bleiben und regelmäßig mit den Abgeordneten sprechen, um eine Änderung der Straßenverkehrsordnung auf den Weg zu bringen. Diese ist Voraussetzung, damit die Umsetzung eines eigenen Verkehrsschildes für den Lieferverkehr Realität wird.

Update, 19.07.2019

In einer früheren Version dieses Artikels war lediglich die Rede davon, dass eine Ladezone für Paketdienstleister geplant sei. Der BIEK fordert allerdings mehr Ladezonen im gesamten gewerblichen Bereich für die Be- und Entladevorgänge, die geplante Ladezone ist entsprechend für alle gewerblichen Lieferfahrzeuge und nicht nur Paketzusteller konzipiert. Wir haben den Artikel entsprechend korrigiert.

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Geschrieben von Corinna Flemming




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