Deutschlands erstes Streckenradar auf der B6 bei Hannover wurde durch das Verwaltungsgericht Hannover gestoppt.

Radar in Innenstadt
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In einem Pilotprojekt wurde Deutschlands erstes Streckenradar auf der B6 bei Hannover in Betrieb genommen: Das Radar überwacht dabei abschnittsweise das Einhalten der Geschwindigkeiten – und gleicht dabei jedes Kennzeichen ab, was die Kontrolle passiert: Die Einfahrtskamera erfasst dabei neben dem Kennzeichen, auch Fahrtrichtung, Ort und Zeit. Diese Daten werden benötigt, damit die Ausfahrtskamera ermitteln kann, ob eine Geschwindigkeitsübertretung vorliegt. Stellt das System einen Verstoß fest, wird von einer dritten Kamera ein Bild des Fahrzeugführers gemacht. Liegt kein Verstoß vor, werden die Daten umgehend gelöscht.

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts

Ausgangspunkt der Stilllegung ist ein Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts von Anfang des Jahres: In dem Beschluss ging es um die automatisierte Kennzeichenkontrolle bei Kraftfahrzeugen, wie sie in manchen Bundesländern zur Vermeidung von Grenzkriminalität üblich ist. Das Gericht stellte fest, dass durch diese generelle Überwachung in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird. Verarbeitet werden nämlich zunächst alle Kennzeichen der durchfahrenden Fahrzeuge. Wird keine Übereinstimmung mit der Fahndungsdatei festgestellt, werden die Daten wieder gelöscht (wir berichteten).

Keine Rechtsgrundlage

Das Verwaltungsgericht schließt sich der Meinung des Bundesverfassungsgerichts an: Laut Heise muss für eine solche Überwachung erst einmal eine Gesetzesgrundlage geschaffen werden. Eine entsprechende Rechtsgrundlage soll aber mit dem neuen Polizeigesetz geschaffen werden, welches im Mai verabschiedet werden soll. Bis dahin muss das Radar jedenfalls ausgeschaltet bleiben.

Übrigens: In den letzten zwei Monaten seit der Inbetriebnahme wurden 141 Raser ertappt. Auf dem Streckenabschnitt sind 100 Kilometer pro Stunde erlaubt; der schnellste war mit 189 Sachen unterwegs. Die erwischten Raser müssen allerdings trotz des Urteils für ihre Überschreitungen geradestehen.

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Geschrieben von Sandra May




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