Seit dem 1. Januar gelten mit dem Verpackungsgesetz neue Spielregeln für die Entsorgung von Verpackungsmüll in Deutschland. Im Fokus steht das Recycling, praktisch relevant ist vor allem aber auch das Verpackungsregister LUCID.

 

Frau hält Behälter für Recycling
© Photographee.eu / Shutterstock.com

„Das war ein guter Start“, teilte Gunda Rachut am Montag auf einem Pressegespräch in Berlin mit. Sie ist Vorstand der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) und bezieht sich dabei auf die Zahl der Neuregistrierungen im Bereich der Verpackungsentsorgung. Seit Jahresbeginn müssen sich Gewerbetreibende dort für das Verpackungsregister LUCID registrieren, wenn sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen in den Verkehr bringen – nahezu alle Online-Händler sind betroffen, aber auch diverse weitere Berufsfelder.

Produktverantwortung ist nicht jedem bekannt

Seit 1993 gilt das Prinzip der Produktverantwortung: Wer Verpackungen mit Ware befüllt und gewerblich in den Verkehr bringt, muss für die Entsorgungskosten aufkommen, wenn diese schlussendlich beim privaten Endverbraucher anfällt. Funktioniert hat das nicht wirklich einwandfrei – bei weitem nicht jeder, der sich beteiligt haben müsste, hat das auch getan. In der Folge mussten diejenigen, die ihrer Pflicht ordnungsgemäß nach kamen, deren fehlende Beiträge für die Entsorgung praktisch ausgleichen. „Wir haben das Register bereits im August 2018 auf privatrechtlicher Basis gestartet, weil wir wussten, dass es eine Vielzahl an Trittbrettfahrern gibt“, lässt Gunda Rachut wissen, „die hohe Anzahl an Anfragen von Erstinverkehrbringern, die nicht wissen, was Produktverantwortung ist, hat uns bestätigt, wie notwendig diese Maßnahme und auch das Verpackungsgesetz sind“.

LUCID sorgt für Abmahnungen

Mit LUCID ändert sich also nun wohl der Umgang mit Entsorgungspflichten: Ob jemand seiner Verantwortung nachkommt, lässt sich dort offen von jedermann einsehen. Für jemanden, der dort nicht eingetragen ist, obwohl er sich eigentlich an einem oder mehreren dualen Entsorgungssystemen beteiligen müsste, birgt diese Tatsache eine gewisse Gefahr. Schließlich unterliegt er dann einem Vertriebsverbot, Bußgelder und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind ebenfalls möglich.

Einige Wettbewerbsteilnehmer hat dieses Schicksal in den zwei Wochen, seit denen das Gesetz gilt, bereits ereilt. Wie Gunda Rachut ebenfalls erzählt, seien die ersten Anzeigen von Konkurrenten direkt am Tag nach Neujahr eingegangen. Erste Abmahnungen sind ebenfalls schon im Umlauf. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Registrierungen mehr als verdoppelt: Waren bisher etwa 60.000 Unternehmen bei den dualen Systemen registriert, sind es nun schon 130.000, die sich im Verpackungsregister haben eintragen lassen – eine Verdopplung dieser Zahl noch in diesem Jahr strebt die Zentrale Stelle an.

Ministerin Svenja Schulze fordert Umweltbewusstsein

Darüber hinaus gibt es noch weitere Aspekte, die das neue Gesetz mit sich bringt. Etwa wird die Pfandpflicht bei Getränken ausgebaut und die Recyclingquote Schritt für Schritt angehoben. „Wir wollen, dass die Wirtschaft umfassender darüber nachdenkt, welche Verpackungen wirklich notwendig sind und welche Materialien umweltschonend zum Einsatz kommen. Das funktioniert besonders gut, wenn umweltschädliches Verhalten teurer und umweltfreundliches Verhalten belohnt wird. Da setzt das Verpackungsgesetz an“, so Bundesumweltministerin Svenja Schulze.

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Geschrieben von Melvin Louis Dreyer




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