Amazon hat es erneut in die Schlagzeilen geschafft. Unter anderem hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass die von Amazon durchgeführte Sonntagsarbeit im Advent 2015 rechtswidrig war. Gute Nachrichten gibt es aber auch: In Hannover will Amazon das nächste Logistikzentrum eröffnen.

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Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

Amazon ließ seine Logistik-Angestellten am 13. und 20. Dezember (Adventssonntage) 2015 arbeiten. Die Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg hatte dafür die Erlaubnis durch die Bezirksregierung Düsseldorf erhalten. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte dagegen Klage erhoben und nun vom Verwaltungsgericht Düsseldorf Recht bekommen.

In dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf heißt es, dass die erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig gewesen sei und die Vereinte Dienstleistungsgewerk­schaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzt habe. Für das Gericht, so heißt es in der Meldung, war es nicht erkennbar, dass „Amazon ohne Bewilligung der Sonntags­arbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können.“ 

Amazon ist am entstandenen Lieferdruck selbst schuld

Das Gericht führte bei der Urteilsverkündung aus, dass man Zweifel daran hege, dass das „üblicherweise auftragsstarke Weihnachtsgeschäft“ so sehr vom Normalzustand abweichen würde und damit tatsächlich eine Sondersituation gewesen sei. Amazon konnte das Gericht entsprechend nicht davon überzeugen, dass ohne die Sonntags­arbeit ein unverhältnismäßiger Schaden gedroht hätte, welcher mit anderen zumut­baren Mitteln nicht hätte verhindert oder gemildert werden können. Amazon, so das Gericht, sei an dem entstandenen Lieferdruck selbst schuld, da durch das Festhalten an den eng bemessenen Lieferfristen und die Abgabe ei­nes „Same-Day-Delivery“-Versprechens auch im Weihnachtsgeschäft die Erwar­tungshaltung der Kunden entsprechend hoch gewesen seien. Amazon „habe es damit versäumt, dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe durch eine entsprechende Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung zu tragen“, berichten die OnlinehändlerNews.

Auf die Nachfrage, welche Konsequenzen sich aus dem Urteil für Amazon ergeben, erklärte die Verwaltungsgericht Pressedezernentin Dr. Nicola Haderlein, dass dies zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwer einzuschätzen sei, zumal das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Allerdings: „Wird es rechtskräftig, so wird es für Amazon in den nächsten Jahren schwieriger werden, in der Weihnachtszeit an Sonntagen Mitarbeiter zu beschäftigen. Eine Geldstrafe oder ähnliches muss Amazon jedoch nicht zahlen.“ 

Wenig überraschend fällt die Reaktion von Amazon aus. Man bedaure die Entscheidung des Gerichts. Allerdings ist noch nicht aller Tage Abend: Für Amazon besteht die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung einzulegen. Auch Haderlein rechnet damit, dass „Amazon einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen wird.“

Hannover wird nächster Logistik-Standort

Gut möglich, dass das Thema Sonntagsarbeit mit dem Ausbau des Logistiknetzwerkes des Online-Giganten zusammenhängt. Denn neben Mönchengladbach und eventuell auch Köln soll in Hannover nach Angaben des AmazonWatchblogs, der sich auf die Hannoversche Allgemeine bezieht, ein weiteres Sortierzentrum entstehen. Die Investitionssumme soll mindesten 50.000 Euro betragen.

Dabei stieß Amazon mit seinen Plänen nicht unbedingt auf Gegenliebe. Es habe im Ortsrat wohl heftige Diskussionen um die Hallenhöhe (13 Meter) gegeben. Zudem wurde kritisiert, dass nicht genug Arbeitsplätze geschaffen werden würden. Mittlerweile wurde jedoch eine Teilbaugenehmigung erteilt.

 

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Geschrieben von Julia Ptock




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