Früher galt: Gelernt ist gelernt. Hatte ein Berufskraftfahrer seinen Führerschein in der Tasche, hatte er freie Fahrt. Doch sind diesen Zeiten eigentlich vorbei. Derzeit müssen Berufskraftfahrer noch Qualifikation und Weiterbildung nachweisen und diese regelmäßig erneuern. Geht es nach dem EU-Parlament, könnte sich dies jedoch ändern.

Lkw-Fahrer
© bbernard/shutterstock.com

Grundqualifikation ist bislang notwendig

Der bloße Führerschein reicht heutzutage nicht aus, um Berufskraftfahrer zu sein. Vielmehr stellt das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) analog der EU-Richtlinie 2003/59 Vorgaben auf, die eingehalten werden müssen. So müssen neben dem Führerschein, eine Grundqualifikation und regelmäßige Weiterbildungen erbracht werden. Innerhalb von fünf Jahren müssen mindestens 35 Unterrichtsstunden in Form von eintägigen Schulungen absolviert werden. Zum einen soll die Verkehrssicherheit im Straßenverkehr erhöht und zum anderen die Fahrweise wirtschaftlich verbessert werden. So wurden in der Vergangenheit mit qualifizierten Fahrern mehr Sicherheit und mehr Wirtschaftlichkeit erreicht.

Eine Ausnahme davon liegt nach dem Gesetz nur vor, wenn es sich bei dem Transport nicht um die “Haupttätigkeit” handelt und der Transport zum Beispiel nur der Beförderung von Material oder Ausrüstung dient. Verstöße gegen die Qualifikations- und Weiterbildungspflicht wurden mit bis 5.000 Euro für den Fahrer und bis zu 20.000 Euro für das Unternehmen geahndet.

100-Kilometer-Radius frei

Eine ähnliche Regelung sieht die EU-Richtlinie 2003/59 auf europäischer Ebene vor. Diese soll aber nun geändert werden. Geplant ist, dass die Anforderung für Erst- und Weiterbildung gesenkt werden, wenn der Fahrer ausschließlich in einem 100-Kilometer-Radius verkehrt und den Lkw nicht als Haupttätigkeit lenkt. Wer unter diese Kriterien fällt, wäre von den Weiterbildungsmaßnahmen ausgenommen. Das in Deutschland gültige BKrFQG kennt diese Einschränkung hingegen nicht.

Gefahr von Fahrern ohne Qualifikation

Diese vage Definition könnte jedoch problematisch werden. Zunächst würde sie alle Kontrollbehörden vor eine große praktische Herausforderung stellen. Daneben kann sie auch ein Risiko für den Straßenverkehr darstellen. So könnten die Änderungen bewirken, dass auch Fahrer ohne die erforderlichen Weiterbildungen sich nach Jahren wieder an Steuer von Bussen und Lkw setzen. Nicht umsonst, so bei verkehrsrundschau.de zu lesen, wird die geplante Änderung durch das europäische Verkehrspolizeinetz als großer Schritt zurück für die Verkehrssicherheit bezeichnet”. Ganz zu schweigen von einem möglichen Missbrauch durch kommerziellen Einsatz von nicht geschulten Fahrern.

Änderung bedarf Zustimmung des Verkehrsministers

Noch ist die geplante Änderung nicht entschieden. Die endgültige Gesetzgebung unterliegt nun den Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten, dem Parlament und der Europäischen Kommission. Für eine endgültige Entscheidung müssen zusätzlich die Genehmigungen der Verkehrsminister der 28 Staaten vorliegen.

 

Geschrieben von Ivan Bremers




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