Seit dem 01. Januar dieses Jahres dürfen die sogenannten Gigaliner auf deutschen Straßen fahren. Diese Entscheidung war Ende 2016 gefallen. Der Ärger um die Lang-Lkw ist trotzdem nicht vom Tisch – innerhalb der Bundesregierung sorgen die überlangen Lastwagen für Unmut.

Gigaliner
© Mikael Damkier via Shutterstock.com

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) hat mit seiner Entscheidung, die Lang-Lkw in den Regelbetrieb gehen zu lassen, für Ärger innerhalb der Bundesregierung gesorgt. Die Entscheidung, die sogenannten Gigaliner künftig auf allen geeigneten Strecken innerhalb Deutschlands fahren zu lassen, sei nicht innerhalb der Bundesregierung abgestimmt worden, berichtet der Stern. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, bezeichnete die Freigabe für die Gigaliner zudem als eine schwerwiegende umwelt- und verkehrspolitische Fehlentscheidung. „Die Auswirkungen des Lang-LKW, seine Umweltbelastungen wie auch die Auswirkungen auf den Schienenverkehr sind noch nicht ausreichend untersucht“, so Flasbarth.

Gigaliner sollen gegen EU-Recht verstoßen

Dobrindt hatte für drei von fünf Gigaliner-Typen die Befristungen aufgehoben. Für die verbleibenden Typen wird die Versuchsphase verlängert – auch das schmeckt dem Bundesumweltministerium nicht. „Die Verlängerung des Probebetriebes um einen so langen Zeitraum wird dazu führen, dass in den nächsten Jahren 80.000 dieser Fahrzeuge auf deutschen Straßen eingesetzt werden“, führt Flasbarth weiter aus. Damit schaffe das Verkehrsministerium seiner Ansicht nach Fakten, die nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Innerhalb der EU sei der Regelbetrieb für Gigaliner mit Sattelauflieger nicht zugelassen.

Der Regelbetrieb der Gigaliner verhindere zudem, dass mehr Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagert wird – das war aber ein erklärtes Ziel der Bundesregierung. Durch die Schwächung des Schienenverkehrs werde auch der Umwelt- und Klimaschutz vernachlässigt. Flasbarth geht sogar so weit, der Verkehrspolitik ein Jahrzehnte andauerndes Versagen in Sachen Klimaschutz vorzuwerfen.

Zweifel an BASt-Bericht

Die Gigaliner sind mit 25,25 Metern 6,5 Meter länger als die bisher erlaubte Maximallänge von Lkw. Trotz des Längenvorteils liegt das zulässige Gesamtgewicht allerdings genauso wie bei herkömmlichen Lkw bei 44 Tonnen. In dem Abschlussbericht der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) hieß es Mitte Dezember, dass zwei Fahrten mit einem Gigaliner drei Fahrten mit herkömmlichen Lkw ersetzen können. Das führe zu einer Kraftstoffersparnis von bis zu 25 Prozent und damit zu einer geringeren CO2-Belastung. Zudem komme es laut BASt nicht zu einer Verlagerung des Güterverkehrs von der Schiene auf die Straße – eine Erkenntnis, der die „Allianz pro Schiene“ vehement widerspricht: Ihrer Studie zufolge würden etwa 7,6 Prozent des Schienengüterverkehrs durch die Lang-Lkw auf die Straße gebracht. Das entspräche 7.000 zusätzlichen Lkw-Fahrten täglich.

 

/ Geschrieben von Michael Pohlgeers




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