Statt des Melderegisters nutzt das Land Niedersachsen die Adressliste der Deutschen Post für Impfbenachrichtigungen – die Daten sind jedoch lückenhaft. 

Covid-19 Impfung
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Mit Zulassung eines Impfstoffes gegen das Coronavirus werden deutschlandweit zahlreiche Menschen, etwa in Senioren- und Pflegeheimen, geimpft. Des Weiteren erhalten, der Empfehlung der Ständigen Impfkommission folgend, Personen über 80 Jahren zunächst die Impfung. Sie werden zum Prozedere, dass und wie sie einen Termin vereinbarten können, per Post benachrichtigt. In Niedersachsen gestaltete sich es jedoch schwieriger, die entsprechenden Briefe auch zuzustellen – dem zuständigen Ministerium stehen Datenschutzauflagen im Weg. 

Privatem Versanddienstleister fehlen Befugnisse

Nach Angaben des Sozialministeriums können nicht alle über 80-Jährigen im Bundesland per Post erreicht werden: „Aufgrund rechtlicher Hürden kann das Land die Adressen der Impfberechtigten aus dem amtlichen Melderegister für dieses Anschreiben leider nicht verwenden“, informiert die Webseite des Landes Niedersachsen hierzu. Stattdessen nutze man die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH, die „die hohen Ansprüche an den Datenschutz erfüllt“ – allerdings nicht vollständig sei. „Es werden deshalb nicht alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, einen Brief erhalten.“

In einer ausführlichen Stellungnahme begründet das Ministerium die Nutzung dieser Datenbank damit, dass ein privater Versanddienstleister mit den Benachrichtigungen beauftragt sei. Man sei „bei einer Aussendung in dieser Größenordnung (es werden mehr als 200.000 Haushalte angeschrieben) aber auf die Unterstützung eines solchen Dienstleisters angewiesen“. Allerdings habe dieser wegen des Niedersächsischen Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz keine Befugnis das Melderegister zu verwenden – dieses Probleme gebe es mit der Datenbank der Post nicht, diese seien unabhängig von dem behördlichen Register und DSGVO-konform erhoben worden . 

Alter der Personen wird teilweise per Schätzung ermittelt

Die Adressdatei der Post enthalte neben dem Vor- und Nachnamen sowie der Adresse auch Echtaltersinformationen, schreibt die Landesregierung weiter. Das Alter werde zusätzlich geschätzt: So erhebe man „statistische Daten zum Schätzalter auf Vornamensbasis – jedoch ohne Personenbezug“. Dies solle es wahrscheinlicher machen, die richtigen Menschen zu erreichen.

Die Opposition im Land kritisierte das Vorgehen. So empfand Meta Janssen-Kucz, gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, die Nutzung der Paketdienstdaten laut dem Spiegel „absurd“, dass die Landesregierung die unvollständige Datei eines Paketdienstes nutze. Für den Geschäftsführer des niedersächsischen Landeskreistages, Hubert Meyer, sei es nicht nachvollziehbar, „dass man eventuelle datenschutzrechtliche Bedenken in dieser Situation nicht ausräumen könne.“

Die Regierung betont indes, dass es sich bei dem Anschreiben nicht um die Zuweisung von oder die Einladung zu konkreten Impfterminen handele, es somit keine Voraussetzung für eine Terminvereinbarung sei. Es diene lediglich als weiterer Informationsweg. Ab dem 28. Januar könnten Personen über 80 Jahren sowie jene, die aus anderen Gründen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Priorisierung zählen, Termine in den 50 Impfzentren des Bundeslandes erhalten.

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Geschrieben von Hanna Behn




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