Am 01. März ist die Kleinserien-Richtlinie des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Der Kauf von Lastenrädern einer bestimmten Gewichtsklasse wird künftig von staatlicher Seite finanziell unterstützt.

Cargo Bike DHL
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Das "Sofortprogramm saubere Luft" der Bundesregierung hat in den vergangenen Tagen ganze Arbeit geleistet. Kurz nachdem das Urteil über das Dieselfahrverbot in deutschen Städten gefallen ist, trat zum 01. März auch die sogenannte Kleinserien-Richtlinie in Kraft. Diese verspricht die Unterstützung von klimaschutzfördernden Produkten, "die bereits marktreif sind, aber den Durchbruch noch nicht geschafft haben", wie Barbara Hendricks (SPD) auf Logistra zitiert wird. Für den fahrradgebundenen Lastenverkehr zählt diese Förderung entsprechend für E-Bikes und Lastenräder.

Wie in der Richtlinie festgehalten wurde, gilt die Bezuschussung allerdings nur für gewerbliche Schwerlasträder mit einem elektrischen Antrieb, die eine "Zuladungskapazität von mindestens 150 Kilogramm Gewicht und 1 Kubikmeter Volumen" vorweisen können, heißt es auf Logistra weiter. In der ursprünglichen Version sollten auch E-Bikes mit einer Zuladung von 100 Kilogramm einbezogen werden.

Rückwirkende Förderung von bis zu 2.500 Euro

Die Bundesregierung fördert den Kauf eines Lastenfahrrads, -anhängers oder Gespanns mit 30 Prozent pro Fahrzeug, jedoch maximal jeweils 2.500 Euro. Auch das Leasing eines solchen Lastenrads wird gefördert und dies außerdem rückwirkend für alle Anschaffungen seit dem 20. November vergangenen Jahres. Wie im entsprechenden Merkblatt ("Modul 5 – Lastenfahrräder und Lastenanhänger mit Elektroantrieb für den fahrradgebundenen Lastenverkehr") zu lesen ist, sind private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Hochschulen sowie Kommunen berechtigt, einen Antrag zu stellen.

Alles zur neuen Richtlinie kann an dieser Stelle noch einmal genauer nachgelesen werden.

 

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Geschrieben von Corinna Flemming




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