Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, sollen ausländische Lkw-Fahrer den deutschen Mindestlohn erhalten, wenn sie Transitfahrten durch Deutschland vornehmen. Dies stößt den Nachbarstaaten bitter auf. Es regt sich massiver Widerstand. Aus diesem Grund strebt die EU-Kommission im Fall um den Mindestlohn nun ein Verfahren gegen Deutschland an.

Fahne der EU
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In Deutschland ist die Freude über die Einführung des Mindestlohns bei vielen groß. Schließlich bringt die Neuregelung viele Vorteile und soll dem Lohndumping und der Ausbeutung qualifizierter Fachkräfte vorbeugen, für mehr Gerechtigkeit sorgen, die Produktivität der Arbeitnehmer fördern oder auch die Binnennachfrage und somit die Wirtschaft ankurbeln. Aus Sicht der Arbeitgeber verschwimmen solche Aspekte jedoch in einigen Fällen.

Mindestlohn: Ausländische Logistiker fürchten Insolvenz

Besonders bitter stößt die lohnbezogene Regulierung allerdings vielen ausländischen Firmen und Nachbarstaaten auf. Denn auch Logistiker aus Polen, Tschechien etc. sollen beispielsweise ihren LKW-Fahrern den deutschen Mindestlohn zahlen, wenn diese im Zuge von Transitfahren Deutschland durchqueren. Branchenverbände fürchten, dass viele Unternehmen im Wettbewerb nicht mehr mithalten könnten und sogar in der Insolvenz landen.

Die Streitigkeiten haben zur Folge, dass die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland auf den Weg gebracht hat.

EU: Mindestlohn schafft unangemessene Hürden

Zwar befürworte Brüssel die Einführung des deutschen Mindestlohns, doch sie riskiere nach nach Aussagen der EU auch „eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs“, so der Spiegel. Darüber hinaus stelle er „unangemessene Verwaltungshürden“ für den Transitverkehr und grenzüberschreitende, logistische Leistungen auf. Alles in allem wirkt sich der Mindestlohn deshalb negativ auf den Binnenmarkt der EU aus und behindere dessen reibungsloses Funktionieren.

Deutschland hat nun eine Frist von zwei Monaten, um sich an die EU-Kommission zu wenden und die Argumente, die die Probleme aufzeigen, zu beantworten. Erst nach Ablauf dieser Deadline könne Brüssel weitere Schritte einleiten und – wenn es für nötig befunden wird – eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einleiten.

Bis das Problem auf europäischer Ebene geklärt ist, zeigt sich die Bundesregierung kompromissbereit: Man habe die Regelung zur Zahlung des Mindestlohns für ausländische Lkw-Fahrer teilweise ausgesetzt.

/ Geschrieben von Tina Plewinski




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