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Den vormals kostenlosen Service der Empfängerunterschrift müssen Geschäftskunden ab dem 1. Juli 2023 bezahlen.

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Geschäftskunden der Deutschen Post DHL Group müssen bald mehr bezahlen. Der Logistiker hat eine Preiserhöhung ab dem 1. Juli 2023 für Dialogpost und Postwurfspezial angekündigt.

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Das Deutschland-Ticket ist seit dem 1. Mai verfügbar und wurde bereits mehrere Millionen Mal gekauft.

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war sind die Regeln der StVO auf einem öffentlich zugänglichen Baumarkt-Parkplatz anwendbar. Die Vorfahrtsregel „rechts vor links“ gilt aber nur unter bestimmten Umständen.

Ein aufmerksamer Paketbote ließ in Düsseldorf jetzt einen mutmaßlichen Betrüger auffliegen.

Diebstahl Paket
vectorlab2D/Shutterstock.com

Anfang der Woche befand sich ein Paketbote gerade auf seiner Route, als ihm noch während des Einparkens vor einem Haus in Langenfeld bei Düsseldorf ein Mann entgegenkam, um sein Paket abzuholen. Da die Daten auf der Sendung mit denen auf dem Ausweis des Mannes übereinstimmten, händigte der Bote das Paket aus. Allerdings bemerkte der Zusteller danach, dass der Empfänger erstens nicht in das betreffende Haus ging und zweitens auch keine Person mit seinem Namen vor Ort wohnte, wie Tag 24 berichtet.

Gauner verletzte den Zusteller leicht

Am nächsten Tag ereignete sich das gleiche Schauspiel, diesmal verweigerte der Paketbote allerdings die Übergabe der Sendung, welche nach Angaben des Portals ein hochwertiges Smartphone enthielt. Das gefiel dem angeblichen Empfänger allerdings überhaupt nicht, er schlug auf den Lieferanten ein und verletzte diesen leicht. Anschließend flüchtete der Täter. Der Zusteller informierte die Polizei und verfolgte den mutmaßlichen Betrüger. Schließlich konnten die Beamtem den Mann stellen und bei einer Durchsuchung mehrere gefälschte Ausweise mit dem Foto des Verdächtigen sicherstellen. Gegen ihn wird nun ermittelt.

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Geschrieben von Corinna Flemming

Kommentare

#1 Sanni 2020-05-12 18:58
Da steht eine sehr kritische Information in einem Nebensatz. Der Zusteller hat einen Ausweis verlangt. Paketdienste dürfen keinen Ausweis verlangen. Das verstößt sowohl gegen die DSGVO als auch gegen das Passausweisgese tz, das festlegt, wer Ausweise verlangen darf (staatliche Stellen und solche, die von staatlichen Stellen mit der erzwungenen Identifizierung beauftragt wurden, d.h. Banken und Mobilfunkprovid er). Paketdienste nicht. Die Aufsichtsbehörd en wissen das, weigern sich aber rechtswidrig einzuschreiten, weil das die Prozesse bei allen Paketdiensten durcheinander bringen würde.



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