Wenn es nach dem stellvertretenden Vorsitzenden der Gewerkschaft Nahrungs-Genuss-Gaststätten (NGG), Burkhard Siebert, geht, dann nehmen es die Fahrer von Lieferdiensten wie Deliveroo nicht sehr genau mit der Einhaltung von Verkehrsregeln, um so potenziell mehr Aufträge pro Stunde abwickeln zu können.

Kurier im Kreisverkehr

© Tyler Olson - Fotolia.com

Gewerkschaften und Oppositionspolitiker haben ein Auge auf die Essensauslieferung mithilfe von Fahrradkurieren geworfen. Der Hintergrund: Hier soll in vielen Fällen gegen den Mindestlohn verstoßen werden. Konkret wird dabei der Lieferdienst Deliveroo genannt, der mehr als 450 Kuriere als Selbstständige beschäftigt.

Die Fahrer sollen einen Grundlohn von 7,50 Euro erhalten. Damit liegt der Betrag einen Euro unter dem gesetzlichen Mindestlohn. „Geht keine Bestellung ein, gibt es keine Lieferung, keine Bonuszahlung und kein Trinkgeld. Das wäre ein klarer Verstoß gegen das Mindestlohngesetz“, meint Burkhard Siebert, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), gegenüber der Welt am Sonntag.

Absichtliche Missachtung von Verkehrsregeln?

„Die Fahrer leisten körperlich harte Arbeit in großem Stress“, so Siebert. Um so viele Aufträge wie möglich abzuarbeiten, sollen die Fahrer oft nicht unbedingt auf die entsprechenden Verkehrsregeln achten. Der Deutschlandchef von Deliveroo soll laut der Welt am Sonntag dagegenhalten und betonen, dass sich die Kuriere an die Verkehrsregeln halten und hierfür unter anderem einem Tauglichkeitstest bestehen müssen.

Weiterhin weist Siebert darauf hin, dass sowohl Deliveroo als auch Foodora ihre Angestellten größtenteils als Minijobber beschäftigen und die Lieferdienste kein Bestandteil einer Arbeitgebervereinigung seien. Das beklagt auch Brigitte Potherm, arbeitsmarktpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen. „Damit werden unternehmerische Risiken und Kosten für die soziale Absicherung auf die Fahrer abgewälzt“, so Pothmer.

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Geschrieben von Christian Laude




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