Die Bedenken bezüglich Lieferdrohnen sind sowohl in der Politik, als auch in der Bevölkerung vorhanden. Gerade das mit Drohnen verbundene Sicherheitsrisiko ist ein Problem. Google hat sich diesem nun angenommen und ein Patent für einen beweglichen Paketempfangsbehälter erhalten.

Paketlieferdrohne mit Stadt im Hintergrund
© peshkov – fotolia.com

Geht es nach Amazon und Co. würden bereits die ersten Drohnen Pakete ausliefern. Doch vor allem die Politik sieht die Auslieferung via Drohne kritisch, gibt es doch ein enormes Sicherheitsrisiko mit den unbemannten Flugobjekten.

Um eben dieses Risiko scheint sich nun aber Google gekümmert zu haben. Denn die Entwickler scheinen davon auszugehen, dass die Zustellung von Paketen durch Drohnen möglicherweise mit einem Sicherheitsrisiko für Menschen, Tiere und Infrastruktur verbunden sein kann. Gerade im urbanen Gebiet sind beispielsweise Oberleitungen oder Ähnliches ein Problem. Aber auch das einfache Abstellen an Hauptstraßen ist problematisch, da die Sendungen einfach geklaut werden könnten. Zudem, so heise.de, sei es wegen der begrenzten Sensoren der Fluggeräte schwierig, sie mit genauen Details des Lieferorts zu füttern.

Beweglicher Paketbehälter bringt Lieferung an einen sicheren Ort

Aus diesem Grund haben sich Googles Entwickler den patentierten Paketempfangsbehälter ausgedacht. So soll er zunächst über Funk informiert werden, dass eine Lieferung aussteht. Daraufhin setzt er sich in Bewegung und sendet über Infrarot Signale aus. Die Drohne soll diese Signale erkennen und entsprechend den Behälter ansteuern und die Lieferung dort absetzen. Mit der Lieferung an Bord soll sich der Behälter dann an einen sicheren Ort in Bewegung setzen.

Mit dem neuen Patent setzt Google weiter auf Sicherheit. Ob das die Bundesluftfahrtbehörde der Vereinigten Staaten (FAA) ebenso sieht bzw. so bewertet, bleibt abzuwarten. Denn die FAA zeigt sich äußerst streng, was den Verkehr von kommerziellen Drohnen angeht. So soll noch in diesem Jahr ein Regelwerk veröffentlich werden, indem unter anderem stehen soll, dass die Drohne lediglich innerhalb des Sichtradius des Anwenders fliegen dürfen. Für Googles Pläne, Lebensmittel mithilfe von Drohnen zu liefern, wären solche Richtlinien ein ernsthaftes Problem.

 

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Geschrieben von Julia Ptock




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