Im Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn werden am Montag viele Züge nicht rollen.

Reisende am Bahnhof vor einem Schalter der Deutschen Bahn
Timo Nausch / Shutterstock.com

Reisende der Deutschen Bahn müssen sich zum Start in die neue Woche auf erhebliche Einschränkungen einstellen. Obwohl der befürchtete 50-Stunden-Streik abgewendet wurde, werden viele Züge im Regional- und Fernverkehr der Deutschen Bahn nicht wie gewohnt fahren. Nach Angaben der Bahn sei am Montag etwa ein Drittel der Fernverkehrszüge betroffen, berichtet Spiegel Online.

Mit Einschränkungen beziehungsweise vereinzelten Ausfällen hatte die DB bereits am Sonntagabend gerechnet. Mit einem planmäßigen Einsatz sei für alle ICE und IC voraussichtlich erst ab Dienstag wieder zu rechnen. 

Neue Planung Tausender Züge

Auch mit Blick auf den Regionalverkehr geht die Deutsche Bahn am Montag von Einschränkungen sowie Ausfällen von Zügen aus. Ebenfalls betroffen sei der hiesige Güterverkehr: In diesem Bereich erstrecken sich die Einschränkungen vermutlich bis Dienstag. 

Auslöser für die umfangreichen Einschränkungen im Nah- und Fernverkehr ist eine Neuorganisation von insgesamt 50.000 Zügen, in deren Rahmen die „entsprechenden Schicht- und Einsatzplänen neu eingetaktet werden“ müssen, heißt es dazu weiter. Daneben sei es unter anderem notwendig, bestimmte Loks und Wagen zu neuen Stand- beziehungsweise Abfahrtsorten zu transferieren.

50-stündiger Warnstreik abgesagt, neue Streiks möglich

Von Sonntagabend bis Dienstagabend hatte die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zunächst einen 50 Stunden andauernden Warnstreik angedacht, da die Verhandlungen mit der Deutschen Bahn gescheitert schienen. Neben den deutlichen Einschränkungen für Reisende des Regional- und Fernverkehrs waren auch massive Auswirkungen auf den Güterverkehr befürchtet worden, da sechs von zehn europäischen Frachtkorridoren über das Schienennetz in Deutschland führen.

Allerdings war der Streik am Samstag von der EVG kurzfristig abgesagt worden. Zuvor hatte die Bahn mithilfe eines Eilantrags beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main versucht, den Streik abzuwenden, woraufhin sich die beiden Parteien vor Gericht dann auf einen Vergleich einigten. 

Der Arbeitgeber hatte „unmissverständlich erklärt, dass er unsere Forderungen zum Mindestlohn erfüllen wird. Die Streikandrohung hat die gewünschte Wirkung gezeigt. Das ist Euer Erfolg. Ein Erfolg des solidarischen Eintretens füreinander“, schrieb die Gewerkschaft daraufhin in einer offiziellen Meldung.

Allerdings „sollten wir die Streikwesten noch nicht in den Schrank hängen“, so die EVG weiter. Denn neben dem Mindestlohn gebe es noch weitere Forderungen, über die man mit der Deutschen Bahn verhandeln wolle. Gebe es hier kein Weiterkommen, seien neue Streiks absehbar.

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Geschrieben von Tina Plewinski




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