Die Bundestagswahl steht an. Doch nun wurden einzelne Fälle bekannt, in denen wichtige Wahlunterlagen nicht zugestellt wurden.

Wahlschein
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Ein Briefträger in Schleswig-Holstein hat offenbar Hunderte Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl zurückgehalten. Interne Ermittlungen der Post haben einem Bericht des NDR zufolge ergeben, dass der Mann bis zu 700 Wahlbenachrichtigungen im Bereich der Ortschaften Borgwedel und Stexwig (Kreis Schleswig-Flensburg) nicht zugestellt hatte. 

Eine Durchsuchung durch die Polizei bestätigte den Verdacht: Die Beamten fanden die vermissten Wahlbenachrichtigungen und „weitere Kisten voller Briefe“ in der Wohnung des Postboten. Insgesamt soll es sich um eine vierstellige Zahl an Sendungen handeln. Die Post hatte bereits Anfang September Anzeige gegen den Mitarbeiter gestellt, nun wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Unklar ist bislang, warum der Mann die Sendungen nicht zugestellt hatte – ein politisches Motiv schließe die Polizei derzeit aber aus.

Störungen im Versand von Briefwahlunterlagen 

Auch in Koblenz gab es Ärger mit Wahlunterlagen: Demnach seien dort Briefwahlunterlagen für rund 300 Personen sehr spät oder gar nicht zugestellt worden, berichtet Die Rheinpfalz. Die Post habe Probleme mit Briefwahlsendungen in 30 Postbezirken von Koblenz eingeräumt. In Pirmasens und Bruchsal war es ebenfalls zu Problemen bei dem Versand der Briefwahlunterlagen gekommen. 

Die betroffenen Personen wurden inzwischen informiert, in Koblenz seien die fehlenden Unterlagen zum Großteil neu ausgestellt und versandt worden. Auch in Bruchsal bemühte sich die Stadt um eine Lösung. „Wir haben alles unternommen, dass alle Briefwähler noch rechtzeitig ihre Unterlagen bekommen“, so eine Stadtsprecherin. Unklar ist dem Bericht zufolge in allen Fällen, wieso es genau zu den Problemen beim Versand gekommen war. 

Wahl auch ohne Wahlbenachrichtigung möglich

Wählerinnen und Wähler, die keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können trotzdem wählen: Es reicht, wenn sie sich in ihrem Wahllokal ausweisen. Die Benachrichtigung ist für die Stimmabgabe nicht erforderlich.

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Geschrieben von Michael Pohlgeers