Die Deutsche Post hat in einigen Fällen offenbar nicht korrekt über Streiks informiert. Das bemängelt die Bundesagentur für Arbeit in Baden-Württemberg. Nun droht der Post ein Bußgeld – in Höhe von 2000 Euro für jeden Verstoß.

Streikende Post-Mitarbeiter
© Händlerbund

„Aus Baden-Württemberg lagen uns nur Streikwarnungen vor“, berichtet ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. „Jetzt prüfen wir, ob bei der gesetzlich vorgeschriebenen Streikanzeige alles korrekt verlaufen ist oder nicht.“ Damit bestätigt der Sprecher nach Angaben von RuhrNachrichten.de auch teilweise Berichte der Linksfraktion im Bundestag.

Wie weit die Versäumnisse der Post im Poststreik reichen, ist noch nicht bekannt. Die Linken-Abgeordnete Brigitte Zimmermann habe zuerst berichtet, dass in Baden-Württemberg 4000 Beschäftigte in einen unbefristeten Ausstand getreten seien. Die Post habe aber nur 14 Warnstreiks angemeldet.

Der Post drohen Bußgelder

Auch in anderen Bundesländern habe das Unternehmen nicht zwischen Warnstreiks und unbefristeten Streiks unterschieden, auch wenn die häufigsten Fälle nach Angaben des BA-Sprechers in Baden-Württemberg vorliegen – zumindest nach aktuellem Kenntnisstand.

Sollte sich der Verdacht bestätigen, dass die Deutsche Post die Streiks nicht korrekt gemeldet hat, drohen empfindliche Bußgelder von bis zu 2.000 Euro pro Verstoß. Solche Fälle seien aber sehr selten, betont der BA-Sprecher. In den vergangenen Jahren seien nur in zwei Fällen Bußgelder gegen Firmen wegen fehlender oder unkorrekter Streikmeldungen verhängt worden.

Arbeitslose als Streikbrecher?

Zudem wurde bekannt, dass die Deutsche Post Arbeitslose als Streikbrecher eingesetzt haben könnte. „Wir prüfen, ob und auf welchen Wegen Arbeitslose durch Vermittlung der Bundesagentur für Arbeit eingesetzt worden sein könnten“, so ein BA-Sprecher gegenüber der Welt. „Wir können nicht ausschließen, dass beispielsweise über Anzeigen in der Jobbörse Beschäftigte als Streikbrecher akquiriert wurden.“

Das ist nicht illegal, solange die Streikbrecher nicht direkt von der Bundesagentur für Arbeit, sondern von Zeitarbeitsfirmen zugewiesen wurden. „Hätte in dieser Phase die Post bei uns angerufen und Mitarbeiter gewollt, dann hätten wir diese nicht vermitteln dürfen“, erklärt der Sprecher der Nürnberger Behörde weiter. „Die Zeitarbeitsfirmen sind eigene Arbeitgeber, denen wir grundsätzlich nicht vorschreiben können, wo sie ihre Mitarbeiter einsetzen.“

 

/ Geschrieben von Michael Pohlgeers

Kommentare

#1 matze 2015-07-15 10:57
Schöner Mist, erst haut die Gewerkschaft drauf, dann der Staat. Und wer badet es aus? Wir, die versenden und nun die Rücksendungen haben, weil keiner Auskunft gibt, wann der Stau abgearbeitet wird. So legt man auch die Wirtschaft lahm.



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