Steigen die Krankheitszahlen bei der Deutschen Post, kann es zu eingeschränkten Zustellungen kommen. Das Unternehmen trifft nun Vorbereitungen.

Gebäuder der Deutschen Post
Cineberg / Shutterstock.com

Die Deutsche Post wappnet sich offenbar für den Ernstfall in Sachen Corona. Im Moment kann das Unternehmen eine reguläre Zustellung von Paketen und Briefen noch gewährleisten. Doch dies könnte sich schnell ändern, wenn die Krankenstände innerhalb des Unternehmens nach oben gehen. Für diesen Fall will die Deutsche Post vorbereitet sein und hat nun einen Notfallplan erstellt, der von eingeschränkten Lieferungen ausgeht.

„Notfall Planung Betrieb Covid-19“ – so soll ein 20-seitiges Dokument überschrieben sein, das unter anderem verschiedene Szenarien mit unterschiedlich hohen Krankheitsständen innerhalb des Unternehmens oder aber die Zustellung in Quarantäne-Gebieten in den Fokus rückt.

Lieferungen an postbevorrechtigte Empfänger

Der Notfallplan sieht nach Informationen der Welt unter anderem vor, dass eine Zustellung von Sendungen und Einschreibebriefen in „geschlossenen Gebieten“ ausschließlich an „postbevorrechtigte“ Personen erfolgen kann, wenn extreme Situationen vorliegen. Wer diese postbevorrechtigten Empfänger sind, wird in den sogenannten „Prio-Produktgruppen 50 oder 51“ geklärt: Dabei handelt es sich beispielsweise um Institutionen wie Behörden und auch Gesundheitseinrichtungen.

Die Post unterliegt grundsätzlich dem „Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen“. Dieses regelt die Belieferung in extremen Situationen und stellt dabei sicher, dass relevante Bereiche wie etwa die Regierungen des Bundes sowie der Länder, aber auch Stellen der Justiz, des Gesundheitswesens und der Bundeswehr weiterhin als „postbevorrechtigte Kunden“ mit Sendungen beliefert werden.

Zahl der Zustelltage hängt von Höhe der Krankenstände ab

Wie es weiter heißt, wirkt sich die Höhe des Krankenstandes innerhalb des Unternehmens direkt auf die Anzahl jener Tage aus, an denen Sendungen tatsächlich zugestellt werden. Der Normalbetrieb kann aufrechterhalten werden, wenn ein Krankenstand von weniger als zehn Prozent verzeichnet wird. Bei einem Krankenstand zwischen zehn und 30 Prozent kommt es hingegen zu einem eingeschränkten Betrieb. Stark eingeschränkt wären die Prozesse demnach, wenn der Krankenstand höher als 30 Prozent liege.

Auch direkte Konsequenzen werden demnach aufgeführt: Steigt der Krankenstand über 30 Prozent, sollen Pakete und Briefe nur noch an drei Tagen zu den Empfängern gebracht werden. Ab 60 Prozent sinkt die Zahl der Zustelltage auf zwei Werktage. Sollte es passieren, dass die Krankenquote auf mehr als 80 Prozent steigt, kann die Post die Zustellung nur noch an einem Tag vornehmen.

Notfallszenario: Büromitarbeiter im Lager

Sollte das Personal knapp werden, sieht der Notfallplan darüber hinaus vor, dass auch Büromitarbeiter in den Logistik- bzw. Sortierzentren mithelfen sollen. Als Wort-Case-Szenario – also den schlimmsten Fall – beschreibt die Post eine Situation, in der ein „Annahmestopp“ verhängt wird. Dies sei der Fall, wenn die Lagerkapazitäten erschöpft seien, schreibt die Welt mit Verweis auf die Welt am Sonntag.

Sollte es so weit kommen, wären Millionen Sendungen von einer Einlagerung betroffen. Dafür müsste das Unternehmen dann auch zusätzliche Lagerhallen sowie eine Bewachung organisieren.

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Geschrieben von Tina Plewinski




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