DHL-Geschäftskunden können seit dem 1. Februar 2019 einen neuen Paket-Service mit dem Namen „Filial-Routing“ nutzen.

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Ist ein Empfänger unter der auf dem Paket angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln oder wird die Annahme der Sendung verweigert, sandte DHL die Pakete bislang direkt zurück an den Absender – auf dessen Rechnung. Der neue Dienst soll künftig die Anzahl unzustellbarer Pakete verringern, somit auch Ausgaben reduzieren und die Zufriedenheit der Endkunden steigern, heißt es in der Mitteilung der Deutsche Post DHL Group.

Unzustellbares Paket verbleibt noch sieben Werktage in einer Postfiliale

Händler können beim DHL-Versand ab sofort die Option „Filial-Routing“ buchen: Ist die Sendung dann nicht zustellbar, wird sie sieben Werktage lang in einer Filiale in der Nähe aufbewahrt. Dort kann der Sendungsempfänger sie dann gegebenenfalls doch noch abholen. „Mit ,Filial-Routing‘ bieten wir für unzustellbare Paketsendungen unserer Geschäftskunden eine zweite Chance, den Empfänger doch noch zu erreichen“, erläutert Benjamin Rasch, Senior Vice President Produktmanagement Paket bei DHL Paket, zu dem Verfahren.

DHL selbst sendet im Falle der Unzustellbarkeit eine Abholbenachrichtigung per E-Mail. Darin wird angegeben, in welcher Filiale die Sendung liegt, deren Öffnungszeiten sowie die Lagerdauer. Diese E-Mail erhält wahlweise direkt der Empfänger oder aber zunächst Händler. So hat der die Möglichkeit, seinen Kunden selbst noch einmal zu kontaktieren.

Zusätzliches Entgelt für Inanspruchnahme des Services

Die Versandoption Filial-Routing ist für Händler zunächst kostenfrei. Sollte der Service jedoch in Anspruch genommen werden und das Paket zur Aufbewahrung in eine Filiale kommen, fällt eine zusätzliche Gebühr von 1,99 Euro an. Allerdings muss der Empfänger sein Paket dann auch innerhalb der vorgegebenen Frist abholen, andernfalls zahlt der Händler wie gewohnt das Rücksendeentgelt.

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Geschrieben von Hanna Behn