Wegen illegaler Preisabsprachen hat die EU den schwedischen Lkw-Hersteller Scania nun zu einer dreistelligen Millionenstrafe verdonnert. Die VW-Tochter war über ein Jahrzehnt in das Lkw-Kartell involviert. Mit der Strafe gegen Scania ist der Fall für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager abgeschlossen.

Scania Logo
© difenbahia / Shutterstock.com

880 Millionen Euro – das ist die Rekordstrafe, die die EU-Kommission nun gegen den schwedischen Lkw-Hersteller Scania, eine Tochter des VW-Konzerns, verhängt hat. Gezahlt werden muss die Strafe, weil Scania nach Überzeugung der EU über 14 Jahre illegale Preisabsprachen praktiziert hatte. Das sogenannte Lkw-Kartell umfasste die Hersteller MAN, Volvo/Renault, Daimler, Iveco, DAF und eben Scania. Die Strafe für Scania fällt deshalb auch so hoch aus, weil sie nicht mit den Behörden kooperierten.

Schadensersatzforderungen stehen noch aus

Mit der Strafe gegen Scania ist für EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager der Fall abgeschlossen. Wie logistra.de schreibt, handelte es sich laut Vestager um ein gut organisiertes Kartell, das 90 Prozent aller in Europa verkauften schweren und mittelschweren Lkw abdeckte. Neben den Preisabsprachen koordinierten die Hersteller zudem auch die Weitergabe von Kosten für neue Emissionstechnologien an die Kunden, sprich Transport- und Speditionsunternehmen. Mittlerweile haben über 200 mittelständische Firmen eine Klage auf Schadenersatz gegen die Hersteller erhoben, die sich auf 100 Millionen Euro beläuft. Neben den mittelständischen Unternehmen will auch die Bahn-Logistiktochter DB Schenker Schadensersatzforderungen gegenüber den Lkw-Kartell-Teilnehmern geltend machen. Wie hoch die Forderungen ausfallen, ist bisher nicht klar, die mögliche Schadenssumme wird laut der Verkehrsrundschau noch berechnet. 

Das 1997 gegründete Lkw-Kartell umfasste die Hersteller MAN, Daimler, Iveco, Volvo Trucks/Renault und DAF und war zu einer Gesamtstrafe von 2,93 Millionen Euro verurteilt worden. Da MAN das Kartell angezeigt hatte, profitierte der Hersteller von der Kronzeugenregelung und musste keine Geldstrafe zahlen. Die weiteren Hersteller hatten mit den EU-Kartellbehörden kooperiert, wodurch die Strafe abgemildert worden war. Allein Scania verweigerte die Zusammenarbeit und erhält in entsprechend keinen Strafnachlass. Aber auch wenn MAN keine Strafe von der EU erhalten hat bzw. die anderen die Strafe geleistet haben, heißt es nicht, dass die Unternehmen vor Schadensersatzforderungen geschützt sind.

 

/
Geschrieben von Julia Ptock