Der Frachtführer hat für eine betriebssichere Verladung zu sorgen. Dazu gehört, dass von der Ladung keine Gefahr für die Betriebssicherheit des Fahrzeuges besteht und eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer vermieden wird. Dazu gehört auch eine Kontrolle des zulässigen Höchstgewichts für Lkw.

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Überladungssicherung ist Fahrer- und Halterpflicht

Auf deutschen Straßen wurden – nach einer Schätzung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur – im Jahr 2015 knapp 3,6 Milliarden Tonnen Güter befördert. Nach den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsverordnung (StVZO) ist der Halter verpflichtet zu verhindern, dass seine Fahrzeuge überladen oder unzureichend gesichert in Verkehr kommen. Warum? Weil Überschreitungen nicht nur den Straßenbelag, sondern die Verkehrssicherheit insgesamt gefährden können.

Von einem Fuhrunternehmer, der in der Regel mehrere Fahrzeuge unterhält, kann zwar nicht verlangt werden, dass er lückenlos jeden einzelnen Transport auf seine Ordnungsmäßigkeit und Verkehrssicherheit überprüft. Jedoch kann er die ihm obliegenden Pflichten geeignetem und geschultem Personal übertragen. Zu dieser Pflicht gehört es grundsätzlich, sich durch gelegentliche, auch überraschende Stichproben davon zu überzeugen, dass Weisungen auch beachtet werden.

Bußgelder zum Erhalt der Verkehrssicherheit

Dass der Gesetzgeber den Frachtführer hier in der Verantwortung sieht, hat den Grund, dass der Frachtführer die konkreten Eigenschaften seines Fahrzeugs (Maße, Gewichte, Fahreigenschaften) besser kennt als der Absender. Termindruck und das Streben nach Wirtschaftlichkeit und Effizienz führen jedoch häufig zu Überladungen, die eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer bedeuten. Sanktionen gibt es daher für beide: Fahrer und Halter.

Der Verband für bürgernahe Verkehrspolitik e.V. informiert auf seiner Webseite über den aktuellen Bußgeldkatalog bei Überschreitungen des zulässigen Gewichts von Lkw. Dabei ist zu beachten, dass jegliche Gewichtsüberschreitungen über fünf Prozent stets mit einem Punkt in Flensburg geahndet werden – sowohl für den Fahrer als auch den Halter des Lkw. Hinzukommen Bußgeldbescheide, die bis zu 380 Euro für den Fahrer und 425 Euro für den Halter festlegen können.

 

 

/ Geschrieben von Yvonne Bachmann