Die USA sind als Zielland für den Versandhandel ein Volltreffer, denn amerikanische Kunden kauften 2016 online für knapp 400 Milliarden Dollar ein. Lassen Sie sich nicht von dem Dschungel an Versandtarifen, Zollbestimmungen und Einfuhrmodalitäten abhalten. Nachfolgend das Wichtigste in Kürze für den Markteintritt in die USA.

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Deutsche Produkte beliebt in Übersee

Entweder der Schwibbogen aus dem Erzgebirge oder der Schinken aus dem Schwarzwald... Mittlerweile steigt die Beliebtheit besonders von deutschen Waren, die von Übersee geordert werden. Abnehmer wie deutsche Auswanderer oder Liebhaber der deutschen Kultur gibt es genug. Vor jedem grenzüberschreitenden Versand müssen sich Händler Gedanken darüber machen, welche Zoll- und Einfuhrbestimmungen das jeweilige Zielland hat. Hier sind die Vereinigten Staaten besonders berüchtigt, da aufgrund von strengen Grenzkontrollen das Schlimmste befürchtet wird. Das ist dran, an den Befürchtungen...

Verkäuferpflichten bei Zoll und Einfuhr in die USA

Dass die Einfuhr von Waffen, lebenden Tieren und sonstigen sensiblen oder gefährlichen Gütern tiefergehenden und strengeren Einfuhrbestimmungen unterlegt, versteht sich auch im Falle des Versandes in die Vereinigten Staaten von selbst. Die Einfuhr von Tabak ist beispielsweise verboten.

Sowohl für den Versand eines Päckchens als auch eines Paketes müssen sog. Zollinhaltserklärungen in englische Sprache abgegeben werden. Für ein DHL Päckchen sowie Warensendungen ist die Zollinhaltserklärung hier, für Pakete ist sie hier downloadbar. Im Falle einer falschen Zollinhaltserklärung können die Warensendungen erheblich verzögert oder beschlagnahmt werden.

Der Zollinhaltserklärung ist bei einem Gesamtwert einer Sendung von mehr als 500 US-Dollar eine besondere Zollrechnung beizufügen. Auf die Rechnung ist auf der Anschriftenseite der Sendung mit dem Vermerk "Rechnung ist beigefügt“ („Invoice enclosed“) hinzuweisen. Wenn der Wert der Sendung 1000 US-Dollar übersteigt, muss der Empfänger bei dem nächstgelegenen Zollhafen eine offizielle Zollanmeldung vorbereiten und hinterlegen. Weitere Informationen und Formulare erteilt das US-Konsulat. Besonders interessant: Der für Fußbekleidung, Handschuhe, Kopfbedeckungen, Handtaschen, Modewaren und Textilprodukte festgesetzte Grenzwert beträgt 250 US-Dollar.

Außerdem gibt es zahlreiche Sondervorschriften, etwa für die Einfuhr von Kosmetik oder Lebensmitteln. Mehr zum Import von Kosmetik in die USA gibt es auf den Seiten des amerikanischen Food & Drug Administration (FDA) zu lesen.

Nicht vergessen: Transportbestimmungen kennen

Außerdem muss sich der Versender mit den Transportbestimmungen seines Transportunternehmens auseinandersetzen. Viele Transportunternehmen regeln den Versand ins Nicht-EU-Ausland besonders und haben diverse Haftungsbeschränkungen. Dabei ist vor allem erwähnenswert, dass die Transportunternehmen nicht immer selbst vor Ort sind, sondern die Zustellung in den Vereinigten Staaten durch lokale Postdienstleister abwickeln lassen, etwa dem United States Postal Service.

DHL schreibt für Sendungen in die Vereinigten Staaten vor, dass die Anschrift möglichst maschinengeschrieben und in Großbuchstaben angegeben werden soll. Aufgrund der Unterteilung in Bundesstaaten ist auf jeden Fall die Nennung des Ziel-Bundesstaates notwendig, um keine Verwechslungen zu riskieren. Das Bestimmungsland, also die USA, ist in Großbuchstaben in Deutsch und einer weiteren Sprache (z.B. Englisch) anzugeben.

Denken Sie auch an die Lieferzeiten, die bei einem internationalen Versand anzugeben sind. Werden aus einem gemischten Shop, der sowohl deutsche als auch amerikanische Kunden bedient, müssen die genauen Lieferzeiten angegeben werden. Haben Sie im Einzelfall auch einen Blick auf Streiks, die die Lieferzeit für Sendungen in die USA verzögern können.

 

 

/ Geschrieben von Yvonne Bachmann




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