Laut dem Statistikportal Statista betrug der Umsatz im E-Commerce in Russland 2016 rund 12,8 Millionen Euro. Das ist zwar nur rund ein Viertel des Umsatzes, der mit E-Commerce in Deutschland im vergangenen Jahr erzielt wurde. Dennoch wächst und wächst der Online-Handel in Russland. Deutsche Händler sollten sich ein Stück vom Kuchen sichern.

Russland
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Rechtswahl und Informationspflichten

Um die Rechtswahl müssen sich deutsche Online-Händler, die auch russische Kunden ansprechen wollen, jedenfalls nicht sorgen. Die meisten Online-Händler verwenden bereits AGB in ihren Shops mit dem Hinweis „Es gilt deutsches Recht.“ oder „Diese Vertragsbedingungen unterliegen deutschem Recht.“ Das ist auch zulässig. Online-Händler, deren Angebote sich auch an russische Verbraucher richten, haben zu der Klausel zusätzlich den Hinweis zu ergänzen, dass günstigere nationale Bestimmungen des Verbrauchers nicht beeinträchtigt werden.

Deutsche Online-Händler, die über ihren internationalen Shop auch nach Russland liefern möchten, sind außerdem verpflichtet, sämtliche dafür anfallende Transportkosten anzugeben. Russland ist überdimensional groß und entsprechend variieren die Versandkosten. Daher darf und sollte wegen der Preisdifferenzen zwischen den verschiedenen russischen Liefergebieten unterschieden werden. Für Händler stellt sich das Problem, dass die Lieferzeiten für eine Lieferung nach Russland angegeben werden müssen - was in der Praxis gar nicht mal so einfach ist. Die Frist sollte daher entsprechend großzügig gewählt werden.

Verkäuferpflichten bei Zoll und Einfuhr

Für russische Kunden ist es vor einem grenzüberschreitenden Verkauf interessant zu wissen, ob Zölle, und wenn ja, in welcher Höhe, sie anfallen. Postsendungen, die erlaubte Gegenstände enthalten, sind im Rahmen der angegebenen Normen zollfrei, wenn die Gesamtkosten für die Gegenstände in einer einzigen Sendung auf der Grundlage der Einzelhandelspreise der Russischen Föderation 100 US-Dollar nicht überschreiten. Postsendungen, die zur Einfuhr in die Russische Föderation zugelassene Gegenstände enthalten, werden den Empfängern gegen Entrichtung von Zöllen in Höhe von 30 Prozent der Kosten für die Artikel ausgeliefert, wenn die Kosten für den Inhalt zwischen 101 und 1.000 US-Dollar liegen.

Eine gesetzliche Pflicht für deutsche Händler, russische Käufer darauf hinzuweisen, besteht aber nicht. Eine ausdrückliche Pflicht zum Hinweis auf anfallende Steuern und Gebühren bei einem Versand nach Russland besteht somit für deutsche Händler nicht – sowohl bei online als auch bei offline geschlossenen Verträgen.

Dass die Einfuhr von Waffen, lebenden Tieren und sonstigen sensiblen oder gefährlichen Gütern tiefer gehenden und strengeren Einfuhrbestimmungen unterlegt, versteht sich von selbst. Sendungen in die Russische Förderation sind vergleichsweise besonders streng reglementiert. Vor einem Versand nach Russland sind jedoch die Einfuhrbestimmungen und Besonderheiten abzuklären. Es ist verboten, Kunstgegenstände zur persönlichen Verwendung zu versenden. In Postsendungen ist die Einfuhr von leicht verderblichen Lebensmitteln, alkoholischen Produkten (z.B. Bier), Tabakprodukten und obszönen Gegenständen nicht erlaubt. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften und sonstige Druckwerke sind grundsätzlich zulässig, solange sie nicht vulgärer und erotischer Natur sind.

Transportbestimmungen beachten

Sowohl für den Versand eines Päckchens als auch eines Paketes müssen sog. Zollinhaltserklärungen in englischer, französischer oder russischer Sprache abgegeben werden. Für ein DHL Päckchen sowie Warensendungen ist die Zollinhaltserklärung hier, für Pakete ist sie hier downloadbar. Der Zollinhaltserklärung ist im Falle aller zu kommerziellen Zwecken eingeführten Sendungen eine Handelsrechnung beizufügen. Artikel, deren Einfuhr in die Russische Föderation untersagt ist und die auf der Zollinhaltserklärung CN 23 falsch oder gar nicht angegeben sind, werden beschlagnahmt.

Die Anschrift auf Paket und Paketkarte muss mit lateinischen Buchstaben geschrieben sein. Außerdem ist eine nähere Bezeichnung des Bestimmungsorts (z. B. Gebiet, Kreis usw.) erforderlich.

Überschreitet der Warenwert den Betrag von 1.000 Euro, benötigt der Versender außerdem eine Ausfuhranmeldung. Hierzu ist die Ausfuhr der Waren über das Zoll-Onlinetool Internetausfuhranmeldung Plus (IAA Plus) oder direkt als ATLAS-Teilnehmer bei der Ausfuhrzollstelle anzumelden.

Außerdem muss sich der Versender mit den Transportbestimmungen seines Transportunternehmens auseinandersetzen. Viele Transportunternehmen regeln den Versand ins Nicht-EU- Ausland besonders und haben diverse Haftungsbeschränkungen.

 

/ Geschrieben von Yvonne Bachmann