Der Güter-, Dienstleistungs-, Kapital-, Zahlungs- und sonstige Wirtschaftsverkehr mit dem Ausland sowie der Verkehr mit Auslandswerten und Gold zwischen Inländern (Außenwirtschaftsverkehr) ist grundsätzlich frei. Doch diese Freiheit ist keine unendliche. Sie ist von zahlreichen deutschen, europäischen und internationalen Regularien durchzogen. Um Exporteure einen Überblick zu bieten, hat das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA) ein Merkblatt erarbeitet, welches nun in aktualisierter Fassung erschien.

Export
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Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs eingeschränkt

Außenwirtschaftsgesetz, Dual-Use-Verordnung Nr. 428/2009 oder multilaterale Vereinbarungen... Mit diesen Vorschriften müssen sich Unternehmer beschäftigen, die grenzüberschreitend mit Waren oder Dienstleistungen verkehren. Diese orientieren sich an den außen- und sicherheitspolitischen Interessen der Bundesrepublik, insbesondere der Kontrolle von Massenvernichtungswaffen oder dem Handel mit Rüstungsgütern.

Für Unternehmer ist es ohne juristisches Hintergrundwissen jedoch kaum möglich, dieses Vorschriften im Überblick zu behalten. Ohne fachliche Einarbeitung der Mitarbeiter ist ein rechtssicherer Export kaum möglich – auch wenn sich Unternehmer scheinbar nicht betroffen fühlen. So fallen auch Güter mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-use-Güter) unter die Ausfuhrkontrolle, denn beispielsweise Software und Technologien, können sowohl für zivile als auch militärische Zwecke verwendet werden.

Kontrolle durch das Bundesamt für Ausfuhr und Wirtschaftskontrolle (BAFA)

Die zuständige Behörde für die Exportkontrolle in Deutschland ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Es prüft unter anderem, ob die Ausfuhr eines Gutes genehmigungspflichtig oder genehmigungsfrei ist. Um betroffenen Akteuren Hilfe bei der Einhaltung der zahlreichen Gesetze zu bieten, ist das BAFA aktiv und unterstützt mit zahlreichen Merkblättern, Handbüchern und Newslettern. Das Merkblatt Exportkontrolle informiert auf 48 Seiten über alle Grundlagen der Exportkontrolle, Antragstellung, Informationsquellen und Ansprechpartner und ist hier in seiner neuesten Auflage (Stand November 2016) aufrufbar. Besonders hilfreich sind die neu aufgenommenen Checklisten für die Antragstellung.

 

 

/ Geschrieben von Yvonne Bachmann




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