Die private Nutzung einer Tankkarte kann eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen.
38 Tankbelege überführen missbräuchliche Nutzung
Zwischen einem Unternehmen und seinen Angestellten muss ein gewisses Maß an Vertrauen herrschen, denn anders ist ein Zusammenarbeiten kaum oder gar nicht möglich. Dazu gehören möglicherweise auch Zugeständnisse, wie die Nutzung des Druckers für private Zwecke oder das Brötchen, was der Mitarbeiter an der Bäckertheke wegnehmen darf. Wird dieses Vertrauen jedoch missbraucht oder über Gebühr beansprucht, gerät das Arbeitsverhältnis ins Wanken.
So geschehen bei einem Vertriebsmitarbeiter eines Herstellers von Bohranlagen. Dieses Unternehmen stellte dem besagten Angestellten einen Dienstwagen zur Verfügung, den er auch privat nutzen durfte. Der findige Angestellte nutzte die ihm mit dem Dienstwagen ausgehändigten Tankkarten jedoch auch, um seinen privaten Porsche sowie seinen VW Touareg zu betanken, wobei sich die Kosten, um die er das Unternehmen prellte, auf knapp 2.800 Euro summierten. Als er ertappt wurde, gestand er den Fehler jedoch nicht, sondern berief sich vielmehr auf eine unklare Dienstwagenrichtlinie.
Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar
Das Gericht konnte er in der Berufungsinstanz jedenfalls nicht überzeugen. Die außerordentliche Kündigung war wirksam, entschied das Landesarbeitsgericht Niedersachsen (Urteil vom 29.03.2023, Az.: 2 Sa 313/22). Die Richter bestätigten, dass jeder einzelne Verstoß des Mitarbeiters schon ein Grund für eine fristlose Kündigung gewesen sei, die Gesamtheit der Verstöße den sofortigen Rauswurf aber erst recht rechtfertigen. Es ändere auch nichts, dass der Herr mehrere Kinder hat, bereits lange im Unternehmen tätig ist und niemals negativ aufgefallen war. Das zielgerichtete und beharrliche Handeln sei zu seinen Lasten zu werten und eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar.