Kraftfahrer müssen sich vorerst weiter an den Null-Toleranz-Grenzwert bei Cannabis halten.

Kiffen am Steuer
Smarteless / Shutterstock.com

Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis wurde erst kürzlich beschlossen, ab dem 1. Januar 2024 soll der Konsum in Grenzen straffrei sein. Für Kraftfahrer bleibt der Konsum allerdings weiterhin verboten: Wer Cannabis konsumiert und danach ein Kraftfahrzeug führt, riskiert weiterhin den Führerschein zu verlieren, denn bereits beim erstmaligen Verstoß drohen ein Monat Fahrverbot sowie 500 Euro Bußgeld. Das wird sich auch so schnell nicht ändern, denn der Grenzwert wird – wenn überhaupt –  höchstwahrscheinlich erst Mitte kommenden Jahres angehoben werden.

Für das Führen von Kraftfahrzeugen gilt derzeit noch eine Höchstgrenze von 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum.

Fachleute empfehlen Anhebung des Grenzwertes

Ob der Grenzwert für verbotenes Fahren unter Cannabiseinfluss richtig oder zu niedrig angesetzt ist, darüber wird bereits seit geraumer Zeit diskutiert. „Fachleute für Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland empfehlen die Anhebung des momentan erlaubten THC-Werts im Blut“, schreibt der ADAC zur aktuellen Debatte. Dabei legten sich die Juristen und Mediziner allerdings nicht auf einen bestimmten Wert fest. „Begründung der Expertinnen und Experten: Der THC-Grenzwert sei momentan so niedrig, dass er lediglich einen Cannabis-Konsum nachweise. Einen zwingenden Rückschluss auf eine verkehrssicherheitsrelevante Wirkung lasse der aktuelle Grenzwert jedoch nicht zu“, schreibt der Automobilclub dazu.

Ähnlich wie beim Alkohol benötigt es einen unzweifelhaften Grenzwert, der sich ausschließlich an den Auswirkungen von Cannabis im Straßenverkehr orientiert, so Dr. Markus Schäpe, Leiter der ADAC Rechtsabteilung. Derartige Werte werden laut der Verkehrsrundschau allerdings erst im Frühjahr kommenden Jahres vorliegen. „Dann steht aber immer noch das Gesetzgebungsverfahren für die nötige Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und des Bußgeldkatalogs (BKatV) aus. Vor der Sommerpause 2024 ist also kaum mit einer Anhebung der Grenzwerte zu rechnen“, so das Portal weiter.

/
Geschrieben von Corinna Flemming

Kommentare

#5 Harry 2023-08-24 11:12
Sehe es als ein großes Problem an, dass Menschen, welche nicht mal wissen, dass in ihrer Umgebung gekifft wird und den Qualm unwissentlich einatmen, bei 0,00 Toleranzgrenze wahrscheinlich für etwas, das sie nicht mal wissen konnten, bestraft werden.
Das Gegenteil zu beweisen erscheint mir so gut wie unmöglich
#4 Axel Jasper 2023-08-24 09:31
Marco ich selber habe einen Tipp.
Das Zeug einfach weglassen. Dann muss man sich um den Führerschein keine Sorgen machen.
Aber es wird wohl soweit kommen, dass es bald die ersten Verkehrstoten geben wird, weil zu viel gekifft wurde.
Na dann.
#3 Varth Dader 2023-08-24 08:54
@ Marco: Das ist Deutschland, wenn die linke Hand nicht weiß, was die rechte Hand tut.
#2 Birgit 2023-08-24 08:27
Echt jetzt, kiffen am Steuer bleibt tabu?
Komisch, im Vollsuff am Steuer ist doch auch erlaubt....Mome nt, ach nee, doch nicht.

Sind die eigentlich bescheuert, über eine Selbstverständl ichkeit zu diskutieren?
Vollkommen gaga!!!
#1 Marco 2023-08-23 16:26
Wer sich also ab 01.01.24 ein paar legale Feierabendtüten gönnt und am nächsten Morgen nüchtern zur Arbeit fährt, wird also weiterhin bestraft und muss mit dem Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Die aktuelle Grenze ist ein Witz und wird sehr schnell überschritten. Kann sich der Staat auf hohe Bußgeldeinnahme n freuen. Zusätzlich bleibt der psychische Staatsdruck auf die Konsumenten hoch, obwohl diese dann nichts illegales mehr tun. Es war genug Zeit realitätsnahe Grenzwerte zu ermitteln. Das kann doch nur ein Schildbürgerstr eich sein - kiffen okay aber Auto kannst dafür quasi abmelden. Die Gerichte werden sicher ab 01.01. mit Klagen überzogen. Kann man die Sorgen des Richterbundes schon verstehen - schlecht gemachte Gesetze führen zu vielen Klagen und vielen Änderungen. Führerscheinver lust bedeutet häufig Arbeitsplatzver lust, naja kann sich Deutschland in der aktuellen "Facharbeiterkr ise" anscheinend leisten... Prost



Kommentar schreiben

Sicherheitscode
Captcha aktualisieren