Ab dem 1. Juli 2023 ist die Empfängerunterschrift eine Zusatzleistung von DHL. Welche rechtlichen Auswirkungen hat das?

Frau quittiert Paketempfang mit einer Unterschrift
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Der neue Service von DHL stößt nicht bei allen auf Gegenliebe: Ab dem 1. Juli ist die Empfängerunterschrift nicht mehr automatisch Teil der Paketzustellung. Für 19 Cent zzgl. Mehrwertsteuer kann sie aber von der Geschäftskundschaft dazu gebucht werden. Da stellt sich doch für Händler:innen gleich die Frage: Welche Auswirkungen hat die fehlende Unterschrift bei einem behaupteten Paketverlust?

Haftungsproblem beim Verbrauchsgüterkauf

Besonders problematisch könnte der neue Service beim klassischen Verbrauchsgüterkauf werden, also dann, wenn ein Unternehmen etwas an Kundschaft mit Verbrauchereigenschaft (B2C-Geschäft) verkauft. Beim B2C-Geschäft sehen die gesetzlichen Haftungsregeln vor, dass die Verkäuferschaft das Transportrisiko trägt. Soll heißen: Das Unternehmen steht so lange in der Verantwortung für die Beschädigung oder den Verlust der Ware, bis diese wie bestellt bei der Kundschaft ankommt. 

Behauptet die Kundschaft, dass die Ware nicht angekommen sei, obwohl die Ware laut Sendungsverfolgung sogar an der Lieferadresse zugestellt wurde, so war die Unterschrift bisher ein guter Gegenbeweis, sofern diese denn gut lesbar war.

Wird nun keine Unterschrift hinzugebucht, fällt dieser Beleg weg. Im Zweifel kann es also zu der Situation kommen, dass der DHL-Auslieferer erklärt, er habe das Paket übergeben, die Kundschaft aber behauptet, nichts bekommen zu haben. Das kann dazu führen, dass die Verkäuferschaft den Kaufpreis zurückerstatten muss, ohne einen Ersatz von DHL zu bekommen.  

Gute Nachricht: Einfach Abstellen ist nicht

Was aber immerhin eine Beruhigung sein dürfte: Auch jetzt darf DHL die Pakete nicht ohne Abstellgenehmigung einfach vor der Haustür abstellen. Wenn keine Empfängerunterschrift gebucht wurde, muss dennoch geklingelt werden und das Paket an eine Person aus dem Haushalt übergeben werden. 

Im B2B-Handel kein Problem

Für den B2B-Handel ändert sich in der Praxis allerdings nichts: Versendet ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen Ware, endet die Haftung mit der Abgabe der Ware an DHL. Das verkaufende Unternehmen muss lediglich nachweisen, dass die Ware versendet wurde. Geht sie auf dem Weg verloren oder wird sie beschädigt, so haftet die Kundschaft.

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Geschrieben von Sandra May