Ab dem 1. Juli 2023 ist die Empfängerunterschrift eine Zusatzleistung von DHL. Welche rechtlichen Auswirkungen hat das?

Frau quittiert Paketempfang mit einer Unterschrift
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Der neue Service von DHL stößt nicht bei allen auf Gegenliebe: Ab dem 1. Juli ist die Empfängerunterschrift nicht mehr automatisch Teil der Paketzustellung. Für 19 Cent zzgl. Mehrwertsteuer kann sie aber von der Geschäftskundschaft dazu gebucht werden. Da stellt sich doch für Händler:innen gleich die Frage: Welche Auswirkungen hat die fehlende Unterschrift bei einem behaupteten Paketverlust?

Haftungsproblem beim Verbrauchsgüterkauf

Besonders problematisch könnte der neue Service beim klassischen Verbrauchsgüterkauf werden, also dann, wenn ein Unternehmen etwas an Kundschaft mit Verbrauchereigenschaft (B2C-Geschäft) verkauft. Beim B2C-Geschäft sehen die gesetzlichen Haftungsregeln vor, dass die Verkäuferschaft das Transportrisiko trägt. Soll heißen: Das Unternehmen steht so lange in der Verantwortung für die Beschädigung oder den Verlust der Ware, bis diese wie bestellt bei der Kundschaft ankommt. 

Behauptet die Kundschaft, dass die Ware nicht angekommen sei, obwohl die Ware laut Sendungsverfolgung sogar an der Lieferadresse zugestellt wurde, so war die Unterschrift bisher ein guter Gegenbeweis, sofern diese denn gut lesbar war.

Wird nun keine Unterschrift hinzugebucht, fällt dieser Beleg weg. Im Zweifel kann es also zu der Situation kommen, dass der DHL-Auslieferer erklärt, er habe das Paket übergeben, die Kundschaft aber behauptet, nichts bekommen zu haben. Das kann dazu führen, dass die Verkäuferschaft den Kaufpreis zurückerstatten muss, ohne einen Ersatz von DHL zu bekommen.  

Gute Nachricht: Einfach Abstellen ist nicht

Was aber immerhin eine Beruhigung sein dürfte: Auch jetzt darf DHL die Pakete nicht ohne Abstellgenehmigung einfach vor der Haustür abstellen. Wenn keine Empfängerunterschrift gebucht wurde, muss dennoch geklingelt werden und das Paket an eine Person aus dem Haushalt übergeben werden. 

Im B2B-Handel kein Problem

Für den B2B-Handel ändert sich in der Praxis allerdings nichts: Versendet ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen Ware, endet die Haftung mit der Abgabe der Ware an DHL. Das verkaufende Unternehmen muss lediglich nachweisen, dass die Ware versendet wurde. Geht sie auf dem Weg verloren oder wird sie beschädigt, so haftet die Kundschaft.

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Geschrieben von Sandra May

Kommentare

#11 Matze 2023-05-25 14:10
Antwort der Redaktion:

Hallo Peter,

vielen Dank für Deinen Kommentar! Wir als Redaktion können den Unmut Betroffener über diese unternehmerisch e Entscheidung von DHL selbstverständl ich nachvollziehen, zumal in Zeiten steigender Kosten. Aus praktischer Perspektive wird sich zeigen müssen, wie stark dieser Service frequentiert wird und ob es zu Auffälligkeiten kommt. Im Streitfall steht der Händlerbund betroffenen Händlern bei Bedarf mit juristischer Expertise zur Seite.

Viele Grüße
die LWB-Redaktion

Dazu meine Anmerkungen an die Redaktion: Wir wollen nciht Eure Juristen für den Streitfall, wir wollen Eure Iniatiative für uns Händler als Händlerbund im Vorfeld. Lobbyarbeit und Klagen gegen solchen Unfug. Wann kommt dann noch die Umlage der Straßenbenutzun gsgebühr je Paket ?
Der Bund ist ein Bund und muss für Organisierte sich einsetzen. Mann, eh...

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Antwort der Redaktion:

Lieber Matze,

der Logistik-Watchb log und die OnlinehändlerNe ws gehören zwar zum Händlerbund, sind jedoch eigenständige Newsblogs, die von einer unabhängigen Redaktion betrieben werden. Daher hoffen wir, dass Sie verstehen können, dass wir Ihnen nicht direkt weiterhelfen können.

Wir haben Ihr Anliegen an die zuständigen Kollegen beim Händlerbund weitergeleitet. Dort sind aktuell viele Anfragen von Online-Händlern zu der Thematik eingegangen. Die Kollegen stehen im ständigen Austausch mit Branchenvertret ern, Marktplätzen und Plattformen und Entscheidern aus Politik und Wirtschaft.

Dabei nehmen sie regelmäßig die Themen und Sorgen von Händlern mit in Gespräche, um Veränderungen zu bewirken, die teils sehr langwierig sein können.

Beste Grüße
die Redaktion
#10 Matze 2023-05-25 14:06
@Hütten Norbert
Bekommst Du was für Deine Werbung ? Hermes schlecht machen und DHL loben ?
Ich versende seit 5 Jahren fast ausschließlich mit Hermes, es gab 5 Vorfälle zum Rügen und 2 mal Bruch.Und das bei überschaubaren Kosten.
DHL macht schon lange, was es will, Preise inzwischen extremst hoch, Pakete werden nicht am zugesagten Tag ausgeliefert, abstellen im Nirwana inzwischen alltäglich. In Postfilialen zur Abholung nur noch arbeitnehmerunf reundliche Öffnungszeiten und Paketstationen nur noch mit App.
Aber das alles muss jeder für sich entscheiden.
#9 Roland Bönsch 2023-05-22 14:33
Betrifft B2B
Dadurch, dass der Kunde haftet ist doch das Problem nicht gelöst.
Auch der B2B Kunde möchte das Paket erhalten bzw. erstezt haben, er hat ja auch den Transport und die Versicherung bezahlt.
Das ist überhaupt ein Problem.
Denn der Anspruch gegenüber des Paketdienstes geht ja auf den B2B Kunden über.
Die Paketdienste möchten jedoch oft nur den Einkaufspreis bezahlen.
Der Kunde hat aber Anspruch auf den Kaufpreis.
Hier sehe ich eine große Unklarheit.
Meiner Meinung nach handeln die Paketdieste hier nicht gesetzeskonform.
Könntet Ihr dieses Thema bitte mal genauer beleuchten
#8 Siegfried 2023-05-20 10:13
Das ist wie bei vielen Dingen der Lobbyismuss der sich in Deutschland immer mehr verbreitet, keiner übernimmt Verantwortung sondern nur mehr Geld soll man dafür bezahlen. Wo gibt's denn sowas, wenn man jemand beauftragt und dafür bezahlt soll er bitte auch die Verantwortung übernehmen. Leider soll der Händler schon wieder mehr zahlen und die Leistung verschlechtert sich, wenn wachen die zuständigen Behörden und Verbände endlich auf??
#7 Hütten Norbert 2023-05-20 08:51
Hallo @All.
Wie ist der Zustellprozess heute?
Wie wie wird er sich an Juli verändern?
Welche Auswirkung wird es für jeden Einzelnen haben?

Drauf hauen ist immer einfach!

Wir versetzen uns bitte mal in die Situation der Zusteller!
Ich denke, dass die einen echt tollen Job machen.
Bringen uns 19Cent um?

Bei 15.000 Sendungen - sprechen wir über eine Kostensteigerun g von 2.850,00 Euro.

Ja - dass ist Geld!
Dafür bekommt der Kunde eine gute Leistung, die am Ende auf unseren Gesamten Service zurückfallen.

Ich selbst, kaufe ungern oder nicht bei Händlern, wo ein Hermes Versand als Dienstleister angezeigt wird.

Ich zeige gerne, dass der Kunde zuverlässig beliefert wird.

Service sollte das Argument sein.
Zufriedenheit schafft Wiederverkäufe.

Schönes Wochenende @ All.
#6 Karsten Moeller 2023-05-16 18:57
Das bedeutet für Händler schlicht und einfach das jedes Paket 19 Cent teurer wird, den natürlich muss jeder Händler das dazu buchen. Unverschämtheit und nur auf zusätzlichen Profit für DHL ausgerichteter Blödsinn. Im Endeffekt spielt es mal wieder einem in die Karten, Amazon.
#5 Birgit 2023-05-16 13:26
Villeicht fehlt es an Personal bei der DHL?

Im Endeffekt rentiert sich der Aufpreis nicht, dann kann man auch seine Sachen - insofern von den Maßen möglich- gleich als PRIO, Warensendung oder Einschreiben versenden, auf einen "Verlust" bleibt man doch eh sitzen. Das Paket kostet jetzt schon 5,49, das ist zu teuer.

4,99 € war das Maximum. Im Jahr versende ich nur noch maximal 10 Pakete zu 5,49, statt früher über 200 für 4,99. Preis-Leistung stimmt einfach nicht mehr
#4 D.J. 2023-05-16 12:05
Na da hat DHL aber einen rausgehauen.
Danke für nichts. DHL ist sowieso schon der teuerste Versanddienstle ister.
Frage ist: warum? Kein Service und für eine Selbstverständl ichkeit Kosten berechnen und Betrug die Tür öffnen.
Wir verzichten auf DHL immer mehr.
#3 Peter 2023-05-16 11:28
Jetzt ist es doch mal an der Zeit, dass der Händlerbund juristisch etwas unternimmt. Wo ist dann noch der Unterschied, zwischen einem Päckchen und einem Paket ohne Unterschrift. Die Abstellverfügun g des Käufers ist dann auch Asche, denn der Zusteller wird immer behaupten, es PERSÖNLICH abgegeben zu haben. Einzig und allein ist nur noch der Weg Verkäufer ---> Käufer versichert. Eine Glanzleistung schlecht hin.

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Antwort der Redaktion:

Hallo Peter,

vielen Dank für Deinen Kommentar! Wir als Redaktion können den Unmut Betroffener über diese unternehmerisch e Entscheidung von DHL selbstverständl ich nachvollziehen, zumal in Zeiten steigender Kosten. Aus praktischer Perspektive wird sich zeigen müssen, wie stark dieser Service frequentiert wird und ob es zu Auffälligkeiten kommt. Im Streitfall steht der Händlerbund betroffenen Händlern bei Bedarf mit juristischer Expertise zur Seite.

Viele Grüße
die LWB-Redaktion
#2 Michaela Zang 2023-05-16 10:36
Einfach abstellen ist nicht. Das ist aber die Praxis. Schön für DHL hier eine weitere Sparte für sich zu gewinnen. Keine Ersatzzahlung bei Paketen die vom Kunden angeblich nicht erhalten wurden. Da bleiben die Händler mal wieder die Dummen. So langsam reicht es aber mal. Man kann doch nicht alles auf die Händler abgeben. Das wird was werden wenn so mancher Kunde erfährt das keine Unterschrift fällig ist............



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