Deutschland hat es offenbar versäumt, die Bestimmungen zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen vollständig umzusetzen. Nun ergreift die EU-Kommission drastische Maßnahmen und reicht Klage gegen Deutschland ein.

Container-Schiff im Hafen
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Deutschland wird von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt, da die Bestimmungen der Richtlinie 2005/65/EG zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen im Bundesland Nordrhein-Westfalen nicht vollständig umgesetzt wurden. „Deutschland hat einen Aktionsplan in die Wege geleitet, mit dem die Verpflichtungen aus der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen vollständig umgesetzt werden sollen“, so laut Logistik-Heute die Begründung der Kommission. „Allerdings wurde der Änderungsentwurf für das Hafensicherheitsgesetz vom nordrhein-westfälischen Landtag noch nicht verabschiedet.“

"Eckpfeiler der maritimen Sicherheit"

Die Richtlinie zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen hätte schon zum 15. Juni 2007 umgesetzt werden müssen, doch das hat Deutschland offensichtlich versäumt. Im September 2014 drängte die EU-Kommission deshalb in einer begründeten Stellungnahme darauf, dass Deutschland seinen Verpflichtungen hinsichtlich der Risikobewertung und der Erstellung der Gefahrenabwehrpläne nachkommen solle. Im März 2015 erfolgte dann eine Rüge der Kommission. Damit hatte die EU-Kommission die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens eingeleitet, wie Logistik-Heute schreibt.

Die Bestimmungen der Richtlinie zur Erhöhung der Gefahrenabwehr in Häfen gehört zu den „Eckpfeilern der Politik der maritimen Sicherheit, die einen hohen Sicherheitsstandard in allen europäischen Häfen garantieren soll“, heißt es bei Logistik-Heute. Wenn der Europäische Gerichtshof in dem nun begonnenen Verfahren feststellt, dass Deutschland eine Vertragsverletzung begangen hat, könnte ein Zwangsgeld oder andere Strafzahlungen gegen Deutschland ausgesprochen werden.

/ Geschrieben von Michael Pohlgeers